Änderungen zwischen den Fassungen
§ 699geändertÜberschrift, Text
c) mögliche Mögliche und erlaubte Bedingungen;
§ 699.
Sind die Bedingungen möglich und erlaubt;, so kann das davon abhängende Recht nur durch ihre genaue Erfüllung erworben werden; sie, mögen sie vom Zufalle, von dem Zufall oder vom Willen des bedachten Erben, Legatars, Vermächtnisnehmers oder eines Dritten abhängen.