JGS Nr. 946/1811
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 699neu
c) mögliche und erlaubte Bedingungen;
Paragraph 699,
Sind die Bedingungen möglich und erlaubt; so kann das davon abhängende Recht nur durch ihre genaue Erfüllung erworben werden; sie mögen vom Zufalle, von dem Willen des bedachten Erben, Legatars, oder eines Dritten abhängen.