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Fassungsvergleich zu NEHG-EMV-LuF××

Änderungen zwischen den Fassungen

NEHG-Entlastungsmaßnahmenverordnung für die Land- und Forstwirtschaft (NEHG-EMV-LuF) 1
§ 4aneu
in Kraft ab 06.11.2026 · idF BGBl. II Nr. 321/2026 § 4a↗RIS↗
Mehrbelastung für die Vergütungszeiträume 2026 und 2027
§ 4a.
Die Mehrbelastung bezogen auf einen Liter Gasöl gemäß § 25 Abs. 3 NEHG 2022 wird vom Bundesministerium für Finanzen für die Jahre 2026 und 2027 auf Basis des von der AMA ermittelten Gesamtverbrauchs gemäß § 7 und unter Berücksichtigung der budgetären Obergrenzen gemäß § 24 Abs. 2 NEHG 2022 sowie des einzubehaltenden Anteils gemäß § 5 Abs. 5 ermittelt.