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Fassungsvergleich zu Gesetzliche Anerkennung von Religionsgesellschaften××

Änderungen zwischen den Fassungen

Gesetzliche Anerkennung von Religionsgesellschaften 1
§ 16neu
in Kraft ab 27.05.1874 · idF RGBl. Nr. 68/1874 § 16↗RIS↗
§. 16.
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Kundmachung in Wirksamkeit.