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Fassungsvergleich zu Vereinheitlichung des Gesundheitswesens××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vereinheitlichung des Gesundheitswesens 1
§ 11neu
in Kraft ab 01.12.1938 · idF dRGBl. I S 531/1934 § 11↗RIS↗
§ 11
Dieses Gesetz tritt am 1. April 1935 in Kraft. Der Reichsminister des Innern ist ermächtigt, die zur Durchführung des Gesetzes erforderlichen Maßnahmen schon vor diesem Zeitpunkt zu treffen.