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Fassungsvergleich zu Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens××

Änderungen zwischen den Fassungen

Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens 1
§ 10neu
in Kraft ab 01.12.1938 · idF dRGBl. I S 177/1935 § 10↗RIS↗
§ 10
Die Durchführung der nach § 3 des Gesetzes den Gesundheitsämtern obliegenden Aufgaben wird in der Dienstordnung (§ 2 des Gesetzes) näher geregelt.