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Fassungsvergleich zu Dienstordnung – Allgemeiner Teil××

Änderungen zwischen den Fassungen

Dienstordnung – Allgemeiner Teil 1
§ 20neu
in Kraft ab 01.12.1938 · idF dRGBl. I S 215/1935 § 20↗RIS↗
§ 20
Für Privatpersonen darf das Gesundheitsamt amtliche Zeugnisse nur ausstellen, wenn die Begutachtung als Dienstaufgabe erklärt ist (§ 3 des Gesetzes).