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Fassungsvergleich zu Dienstordnung – Allgemeiner Teil××

Änderungen zwischen den Fassungen

Dienstordnung – Allgemeiner Teil 1
§ 24neu
in Kraft ab 01.12.1938 · idF dRGBl. I S 215/1935 § 24↗RIS↗
§ 24
Für den Abschluß von Dienstverträgen mit Hilfsärzten und sonstigen Angestellten des Gesundheitsamtes kann der Amtsarzt Vorschläge unterbreiten.