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Fassungsvergleich zu Dienstordnung für die Gesundheitsämter – Besonderer Teil××

Änderungen zwischen den Fassungen

Dienstordnung für die Gesundheitsämter – Besonderer Teil 1
§ 49neu
in Kraft ab 14.03.1935 · idF MBl. I S 327/1935 § 49↗RIS↗
§ 49
Übersichten über die Krankenbewegung. Zählkarten
Das Gesundheitsamt hat bei den vorgeschriebenen statistischen Erhebungen über die Krankenhäuser und ihre Belegung nach Maßgabe der Bestimmungen mitzuwirken.