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Fassungsvergleich zu Planstellenbesetzungsverordnung 2021××

Änderungen zwischen den Fassungen

Planstellenbesetzungsverordnung 2021 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.06.2021 · idF BGBl. II Nr. 235/2021 § 1↗RIS↗
Zustimmung zur Besetzung
§ 1.
(1) Die Zustimmung zur Besetzung einer Planstelle wird, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt wird, erteilt.
(2) Unter Besetzung von Planstellen mit Beamtinnen oder Beamten ist die Ernennung auf eine Planstelle zu verstehen.