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Fassungsvergleich zu Energie-Lenkungsmaßnahmen-Verordnung Erdöl××

Änderungen zwischen den Fassungen

Energie-Lenkungsmaßnahmen-Verordnung Erdöl 1
§ 3neu
in Kraft ab 12.03.2022 · idF BGBl. II Nr. 106/2022 § 3↗RIS↗
§ 3.
Im Falle, dass diese Mengen dem Vertragspartner gemäß § 7 Abs. 1 Z 3 EBG 2012 zur unbeschränkten Verwendung überlassen werden, ist vertraglich sicher zu stellen, dass diese Mengen zur Versorgung des Mineralölmarktes verwendet werden.