Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Geschäftsordnung für den Fachbeirat für Sicherheit in elektronischen Kommunikationsnetzen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Geschäftsordnung für den Fachbeirat für Sicherheit in elektronischen Kommunikationsnetzen 1
§ 6neu
in Kraft ab 22.10.2022 · idF BGBl. II Nr. 393/2022 § 6↗RIS↗
2. Abschnitt
Organisation des Fachbeirats
Sitz
§ 6.
Der Fachbeirat für Sicherheit in elektronischen Kommunikationsnetzen ist bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH angesiedelt.