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Fassungsvergleich zu FFP BMBWF 2022××

Änderungen zwischen den Fassungen

Frauenförderungsplan für den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (FFP BMBWF 2022) 1
§ 19neu
in Kraft ab 01.12.2022 · idF BGBl. II Nr. 464/2022 § 19↗RIS↗
Teilzeitbeschäftigung und Führungsverantwortung
§ 19.
(1) Es sind die organisatorischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Leitungspositionen grundsätzlich auch in Teilzeit ausgeübt werden können.
(2) Teilzeitbeschäftigung und Telearbeit sollen in allen Arbeitsbereichen und auf allen Funktions- und Qualifikationsstufen möglich sein, wo dies mit den Aufgaben des Arbeitsplatzes vereinbar ist.
Schlagworte
Funktionsstufe