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Fassungsvergleich zu GA VO-BMK 2022××

Änderungen zwischen den Fassungen

Grundausbildung für die Bediensteten des Ressortbereichs BMK (GA VO-BMK 2022) 1
§ 9neu
in Kraft ab 03.06.2023 · idF BGBl. II Nr. 165/2023 § 9↗RIS↗
Ressortspezifische theoretische Ausbildung
§ 9.
(1) Die ressortspezifische theoretische Ausbildung erfolgt durch Selbststudium. Dem:Der Auszubildenden werden hierfür geeignete Studienunterlagen bzw. Informationen zur Verfügung gestellt.
(2) Die Prüfung für diesen Ausbildungsabschnitt erfolgt mündlich vor einem:einer Einzelprüfer:in.
(3) Der:die Auszubildende hat die Prüfungsbestätigung über die erfolgreiche Absolvierung dem Prüfungssenat im Wege des:der Ausbildungsleiter:in vorzulegen.