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Fassungsvergleich zu Auswahl-V 2023××

Änderungen zwischen den Fassungen

Festlegung des Auswahlverfahrens bei der Zuteilung von Frequenznutzungsrechten durch die Regulierungsbehörde (Auswahl-V 2023) 1
§ 2neu
in Kraft ab 21.06.2023 · idF BGBl. II Nr. 186/2023 § 2↗RIS↗
Festlegung des Auswahlverfahrens
§ 2.
Für die Zuteilung folgender als zahlenmäßig beschränkt festgelegter und für eine Zuteilung durch die Regulierungsbehörde zur Verfügung stehender Frequenzen wird festgelegt, dass die Zuteilung im Rahmen eines wettbewerbsorientierten Auswahlverfahrens erfolgt:
1. 3410 MHz – 3470 MHz;
2. 25,5 GHz – 25,9 GHz;
3. 26,5 GHz – 27,5 GHz.