Änderungen zwischen den Fassungen
Festlegung des Auswahlverfahrens bei der Zuteilung von Frequenznutzungsrechten durch die Regulierungsbehörde (Auswahl-V 2023)
1§ 0↗RIS↗
§ 2neu
Festlegung des Auswahlverfahrens
§ 2.
Für die Zuteilung folgender als zahlenmäßig beschränkt festgelegter und für eine Zuteilung durch die Regulierungsbehörde zur Verfügung stehender Frequenzen wird festgelegt, dass die Zuteilung im Rahmen eines wettbewerbsorientierten Auswahlverfahrens erfolgt:
1. 3410 MHz – 3470 MHz;
2. 25,5 GHz – 25,9 GHz;
3. 26,5 GHz – 27,5 GHz.