Änderungen zwischen den Fassungen
Betragsanpassung der wiederkehrenden finanziellen Leistungen an die Evangelische Kirche, die Altkatholische Kirche und die Israelitische Religionsgesellschaft
1§ 0↗RIS↗
§ 3neu
Israelitische Religionsgesellschaft
§ 3.
Der in § 14 Abs. 1 lit. a des Gesetzes betreffend die Regelung der äußeren Rechtsverhältnisse der israelitischen Religionsgesellschaft, RGBl. Nr. 57/1890, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 166/2020, genannte Betrag wird, beginnend mit dem 1. Oktober 2022, auf 443 520 Euro erhöht.