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Fassungsvergleich zu HBB-Gesetz××

Änderungen zwischen den Fassungen

HBB-Gesetz 1
§ 10neu
in Kraft ab 01.05.2024 · idF BGBl. I Nr. 7/2024 § 10↗RIS↗
Abschluss des Verfahrens zur Einführung von Qualifikationen und Kundmachung
§ 10.
Nach Abschluss der in den §§ 3 bis 9 geregelten Verfahrensschritten, insbesondere Vorliegen der genannten Stellungnahmen oder Verstreichen der festgelegten Fristen, können Zustimmung und Kundmachung gemäß § 3 erfolgen.