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Fassungsvergleich zu Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung 1
§ 47neu
in Kraft ab 31.12.2024 · idF BGBl. II Nr. 420/2024 § 47↗RIS↗
2. Abschnitt
Themenbereich Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft
Erhebungsmasse, Statistische Einheiten
§ 47.
Statistische Einheiten sind landwirtschaftliche Betriebe, die Kulturpflanzen mit Pflanzenschutzmittel behandeln, welche Wirkstoffe gemäß § 43 enthalten.