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Fassungsvergleich zu Festsetzung des Mindestlohntarifs für im Haushalt Beschäftigte für Österreich××

Änderungen zwischen den Fassungen

Festsetzung des Mindestlohntarifs für im Haushalt Beschäftigte für Österreich 1
§ 7neu
in Kraft ab 01.01.2026 · idF BGBl. II Nr. 279/2025 § 7↗RIS↗
Abrechnungsnachweis
§ 7.
Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei jeder Entgeltauszahlung der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer eine genaue mit Datum versehene Abrechnung über die geleisteten Arbeitsstunden, das Entgelt, die Zulagen und die Abzüge spätestens einen Monat nach Auszahlung zu übergeben. Bei Arbeitsverhältnissen, die dem Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, BGBl. I Nr. 100/2002, in der jeweils geltenden Fassung, unterliegen, hat der Abrechnungsnachweis auch den Beitrag an die Betriebliche Vorsorgekasse sowie dessen Bemessungsgrundlage zu enthalten.