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Fassungsvergleich zu Grundausbildungsverordnung – BMB××

Änderungen zwischen den Fassungen

Grundausbildungsverordnung – BMB 1
§ 17neu
in Kraft ab 01.01.2026 · idF BGBl. II Nr. 104/2026 § 17↗RIS↗
Inkrafttreten und Übergangsphase
§ 17.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft. Zeitgleich tritt die Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Grundausbildung für die Bediensteten des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (Grundausbildungsverordnung – BMBWF), BGBl. II Nr. 97/2023, außer Kraft.
(2) Alle Bediensteten aus dem Bereich des Bundesministeriums für Bildung werden mit 1. Jänner 2026 in diese Verordnung übergeleitet. Bereits nach der Grundausbildungsverordnung – BMBWF, BGBl. II Nr. 97/2023, abgeschlossene Ausbildungsinhalte und -teile gelten bei Gleichwertigkeit als absolvierte Ausbildungsinhalte und -teile nach dieser Verordnung.
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Ausbildungsteil