Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu NoVA-SBV××

Änderungen zwischen den Fassungen

NoVA-Selbstberechnungsverordnung (NoVA-SBV) 1
§ 10neu
in Kraft ab 01.07.2026 · idF BGBl. II Nr. 157/2026 § 10↗RIS↗
Aufhebung der Sperre
§ 10.
Bei Aufhebung der Sperre in der Genehmigungsdatenbank gemäß § 30a KFG 1967 sind folgende Angaben über die erfolgte Selbstberechnung beizufügen:
1. die Höhe der Bemessungsgrundlage der Normverbrauchsabgabe;
2. den auf den selbst berechneten Vorgang entfallenden Normverbrauchsabgabebetrag;
3. den auf den selbst berechneten Vorgang entfallenden Umsatzsteuerbetrag;
4. den Zeitpunkt der Selbstberechnung.
Zudem sind die Unterlagen und sonstigen Grundlagen zur Selbstberechnung in der Genehmigungsdatenbank gemäß § 30a KFG 1967 zu erfassen.