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Fassungsvergleich zu Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027××

Änderungen zwischen den Fassungen

Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027 1
§ 11neu
in Kraft ab 11.07.2026 · idF BGBl. II Nr. 187/2026 § 11↗RIS↗
3. Abschnitt
Fluktuation, Prognose bis einschließlich 2029 und verbindliche Vorgaben
Fluktuation und Prognose
§ 11.
(1) Die Fluktuation wurde aufgrund der ermittelten Daten für den Zeitraum 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2025 mit der Zielvorgabe bis einschließlich des Jahres 2029 erstellt, wobei folgende Annahmen zugrunde lagen:
Vom 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2025 ausgeschiedene Bedienstete:
Frauen
Männer
gesamt
Pensionierung
4
7
11
Austritt gemäß § 21 BDG 1979
0
1
1
Versetzung gemäß § 38 BDG 1979
1
0
1
Tod gemäß § 20 Abs. 1 Z 7 BDG 1979
2
1
3
Zeitablauf von befristeten Dienstverhältnissen, einverständliche Auflösung, Kündigung gemäß VBG 1948
1
3
4
gesamt
8
12
20
davon Prüfdienst
7
12
19
(2) Bis Ende des Jahres 2029 ist jedenfalls mit weiteren Abgängen von 15 Frauen (davon 7 im Prüfdienst) und 16 Männern (davon 15 im Prüfdienst), bedingt durch Erreichung des gesetzlichen Pensionsalters, zu rechnen.
(3) Der Rechnungshof ist bei der Stellenausschreibung an einer vermehrten Bewerbung von Frauen interessiert und bringt dies dadurch zum Ausdruck, dass er in seinen Ausschreibungen Frauen besonders einlädt, sich zu bewerben.