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Entscheidung 10 Ob 27/14i×

Entscheidung 10 Ob 27/14i

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0038544 Rechtssatz 16.01.1991Zivilrecht
Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes (VfSlg 6780/1972 mwN) kann der einfache Gesetzgeber verfassungsrechtlich einwandfreie Eigentumsbeschränkungen nur verfügen, wenn er dadurch nicht den Wesensgehalt des Grundrechts berührt oder in anderer W …
RS0079764 Rechtssatz 26.03.1974Zivilrecht
Die Urteilsveröffentlichung dient zur Sicherung des Unterlassungsanspruches. Sie soll nicht nur eine schon bestehende unrichtige Meinung stören, sondern auch deren weiteres Umsichgreifen verhindern. Sie dient daher der Aufklärung des durch eine wettbewerbsw …
RS0109758 Rechtssatz 24.03.1998Zivilrecht
Das Verfahren vor dem EuGH gemäß Art 177 EGV ist als Zwischenstreit des Revisionsrekursverfahrens anzusehen, so dass die Bestimmung der darauf entfallenden Kosten dem vorlegenden nationalen Gericht vorbehalten ist.
RS0118711 Rechtssatz 26.02.2004Zivilrecht
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen einen gesetzlichen Eingriff in die Pensionsregelung der DO.A durch die Bestimmung des § 460b ASVG, die nur unter der Bedingung in Kraft tritt, dass die Kollektivvertragsparteien keine gleichwertige Regelung treffe …
RS0127240 Rechtssatz 08.11.2011Zivilrecht
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Art 267 AEUV folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Ist Art 52 Abs 3 der Richtlinie 2007/64/EG des Europäischen Parlaments und Rates vom 13. 11. 2007 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt dahin …
RS0129525 Rechtssatz 17.06.2014Zivilrecht
Aufgrund der bindenden Rechtsansicht des EuGH ist davon auszugehen, dass Art. 52 Abs. 3 Zahlungsdienstrichtlinie 2007/64/EG auf das Zahlungsverhältnis zwischen einem Mobilfunkbetreiber als Zahlungsempfänger und einem Kunden als Zahler Anwendung findet, durc …
RS0129526 Rechtssatz 17.06.2014Zivilrecht
a) § 27 Abs 6 ZaDiG beeinträchtigt keine Grundrechte des Zahlungsempfängers, insbesondere nicht sein Eigentumsrecht und sein Recht auf Berufsfreiheit. b) § 27 Abs 6 ZaDiG kommt als gesetzliches Verbot zum Tragen und nicht nur als Obliegenheit.
RS0129527 Rechtssatz 17.06.2014Zivilrecht
§ 27 Abs 4 ZaDiG sieht eine Mitteilungspflicht in Bezug auf „Entgelte oder Ermäßigungen für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstruments“ vor, wobei in der Z 1 leg cit neben Ermäßigungen ausdrücklich auch vom Zahlungsempfänger verlangte Entgelte erwähnt …
RS0129528 Rechtssatz 17.06.2014Zivilrecht
Für den Zeitraum zwischen 1. 11. 2009 (Inkrafttreten des ZaDiG) und 1. 1. 2013 (Inkrafttreten des VersRÄG 2013) ist davon auszugehen, dass § 27 Abs 6 Satz 2 ZaDiG im Verhältnis zu § 41b VersVG als lex specialis und lex posterior allfällig entgegenstehenden …
RS0129529 Rechtssatz 17.06.2014Zivilrecht
§ 27 Abs 6 ZaDiG ist nicht verfassungswidrig.