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Entscheidung 10 Ob 30/18m×

Entscheidung 10 Ob 30/18m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0036653 Rechtssatz 20.06.1990Zivilrecht
Teilanfechtung und damit Teilrechtskraft treten nur ein, wenn die Teilanfechtung zweifelsfrei nach objektiven Auslegungskriterien erklärt ist, wobei der gesamte Inhalt des Rechtsmittels heranzuziehen ist.
RS0036719 Rechtssatz 26.03.1963Zivilrecht
Das in einem nach Durchführung mehrerer Streitverhandlungen erstatteten vorbereitenden Schriftsatz enthaltene Vorbringen ist, wenn es in der mündlichen Streitverhandlung nicht wiederholt wird, nicht Prozeßgegenstand.
RS0037416 Rechtssatz 24.10.1989Zivilrecht
Bei der Auslegung einer Prozesshandlung kommt es darauf an, wie die Erklärung unter Berücksichtigung der konkreten gesetzlichen Regelung, des Prozesszwecks und der dem Gericht und Gegner bekannten Prozesslage und Aktenlage objektiv verstanden werden muss.
RS0042407 Rechtssatz 22.03.1973Zivilrecht
Im Rechtsmittelverfahren können Verfahrensmängel, die keine Nichtigkeit begründen, nur dann zu einer Aufhebung führen, wenn der Mangel ausdrücklich im Rechtsmittel geltend gemacht wurde; anderes gilt nur bei Unvollständigkeit der Entscheidungsgrundlage.
RS0056846 Rechtssatz 21.02.1985Zivilrecht
Im Eheverfahren kann der Scheidungsausspruch in Rechtskraft erwachsen, ohne dass bereits rechtskräftig über das Verschulden entschieden ist. Bei einer Ehescheidung aus Verschulden ist allerdings die Annahme irgendeines Verschuldens des Beklagten präjudiziel …
RS0057447 Rechtssatz 24.01.1939Zivilrecht
Der Umstand, daß die Beklagte im Verfahren erster Instanz nur die Abweisung des auf Scheidung aus ihrem Verschulden gerichteten Klagebegehrens verlangt hat ohne eine Widerklage zu erheben, bewirkt nur, daß die Ehe nicht mehr aus dem Alleinverschulden des Kl …