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Entscheidung 10 Ob 42/17z×

Entscheidung 10 Ob 42/17z

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0001636 Rechtssatz 04.10.1950Zivilrecht
Da Unterhaltsentscheidungen vorbehaltlich der clausula rebus sic stantibus ergehen, greift ein Urteil, "der Unterhaltsanspruch der beklagten Partei sei erloschen" (-weil die Erträgnisse ihrer Erwerbstätigkeit ausreichen -), bzw "er bestehe nicht mehr zu Rec …
RS0017805 Rechtssatz 08.05.1991Zivilrecht
Bei einem aus Anlaß einer einvernehmlichen Scheidung geschlossenen Vergleich wird im Fall der wesentlichen Änderung der Einkommensverhältnisse auch dann, wenn dies darin nicht zum Ausdruck kommt, davon auszugehen sein, daß die Parteien bei Kenntnis dieser Ä …
RS0017951 Rechtssatz 21.12.1993Zivilrecht
§ 915 ABGB ist nur subsidiär, wenn der Inhalt einer unklaren und zweifelhaften Äußerung mit den Auslegungsregeln des § 914 ABGB nicht ermittelt werden kann, heranzuziehen.
RS0017957 Rechtssatz 17.01.1967Zivilrecht
Steht der Vertragsinhalt eindeutig fest, dann ist für die Anwendung des § 915 ABGB kein Raum.
RS0018900 Rechtssatz 09.09.1953Zivilrecht
Unterhaltsverträgen wohnt die clausula rebus sic stantibus regelmässig stillschweigend inne. Sie ist nur dann ausgeschlossen, wenn die Parteien ausdrücklich und in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise auf eine Änderung der Unterhaltsvereinbarung auch f …
RS0018984 Rechtssatz 03.12.1991Zivilrecht
Unterhaltsvergleichen wohnt als eine im redlichen Verkehr geltende Gewohnheit die Umstandsklausel inne; der Unterhaltsanspruch ist daher bei einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse neu zu bestimmen.
RS0033341 Rechtssatz 10.04.1990Zivilrecht
Der ab Rechtshängigkeit begehrte Unterhalt ist kein Unterhalt für die Vergangenheit. Bei richtiger Auslegung des § 72 EheG kann demnach auch ohne Verzug Unterhalt für die Zeit von einem Jahr vor Rechtshängigkeit gefordert werden (vgl Münchner Kommentar 2.Au …
RS0057360 Rechtssatz 30.09.1954Zivilrecht
Der Anspruch der Frau auf Unterhalt nach der Scheidung ist ein privatrechtlicher Anspruch, auf den sie wirksam verzichten kann. Wenn trotz eines solchen Verzichtes der Gatte der Gattin nachträglich eine Unterhaltsleistung verspricht, liegt eine Schenkung vo …
RS0114142 Rechtssatz 05.10.2000Zivilrecht
Der Verzug des Unterhaltspflichtigen ist Anspruchsvoraussetzung des Unterhalts für die Vergangenheit. Schon die Wortinterpretation spricht für den Verzugstatbestand als Anspruchsvoraussetzung. Während beim Kindesunterhalt und beim Ehegattenunterhalt bei auf …
RS0122822 Rechtssatz 23.10.2007Zivilrecht
Die in § 69a Abs 1 EheG normierte Gleichstellung des aufgrund einer Vereinbarung nach § 55a Abs 2 EheG geschuldeten mit dem gesetzlichen Unterhalt ist derart umfassend, dass auf den vereinbarten Unterhalt alle den gesetzlichen Unterhalt betreffenden gesetzl …