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Entscheidung 10 Ob 47/14f×

Entscheidung 10 Ob 47/14f

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0006327 Rechtssatz 17.03.1977Zivilrecht
Zum Begriff der anfechtbaren Verfügung: a) Der Beteiligte hat grundsätzlich Anspruch auf Entscheidung über seine Anträge. b) Für die Anfechtbarkeit einer schriftlichen Erledigung ist die Form und Bezeichnung ohne Belang. c) Die Anfechtbarkeit ist nach dem G …
RS0118260 Rechtssatz 26.11.2003Zivilrecht
Nach § 185c AußStrG sind die Aufgaben und Befugnisse des Besuchsbegleiters vom Gericht "zumindest in den Grundzügen" festzusetzen. Die den Erfordernissen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit und Flexibilität Rechnung tragende Regelung ermöglicht es auch, …
RS0120565 Rechtssatz 26.01.2006Zivilrecht
Als „Revisionsrekurs" erfasst § 62 AußStrG alle Rekurse gegen „im Rahmen des Rekursverfahrens ergangene" Beschlüsse des Rekursgerichts und damit auch die Zurückweisung des Rekurses mangels Beschwer. Für diese ist daher die Vertretung durch einen Rechtsanwal …
RS0120910 Rechtssatz 26.06.2006Zivilrecht
Verfahrensleitende Beschlüsse sind, soweit nicht ihre selbständige Anfechtung angeordnet ist, nur mit dem Rekurs gegen die Entscheidung über die Sache anfechtbar. Die Entscheidung über Beweisanträge ist als verfahrensleitender Beschluss anzusehen. Darunter …
RS0128195 Rechtssatz 22.06.2012Zivilrecht
Die Entscheidungen darüber, ob der bestellte Kinderbeistand zu Recht abgelehnt wird, ist nicht bloß verfahrensleitender Natur und unterliegt damit nicht der Anfechtungsbeschränkung des § 45 Satz 2 AußStrG.
RS0129692 Rechtssatz 23.07.2014Zivilrecht
Verfahrensleitende Beschlüsse sind nach § 45 Satz 2 AußStrG deshalb nicht selbständig anfechtbar, weil sie nicht in die Rechtsstellung der Parteien eingreifen. Die Bestellung eines Besuchsmittlers nach § 106b AußStrG greift in die freie Gestaltung des Konta …