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Entscheidung 10 Ob 51/15w×

Entscheidung 10 Ob 51/15w

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0018668 Rechtssatz 14.07.1981Zivilrecht
Steht noch nicht fest, welche einklagbare Rechtswirkung (Wandelungsanspruch, Preisminderungsanspruch oder Verbesserungsanspruch beziehungsweise Schadenersatzanspruch infolge Verzuges des Gewährleistungspflichtigen mit der Verbesserung in Form des Ersatzes d …
RS0018858 Rechtssatz 14.07.1981Zivilrecht
Auch die Klage auf Feststellung der Gewährleistungspflicht ist gerichtliche Geltendmachung des Rechtes im Sinne des § 933 Abs 1 ABGB. Die Gewährleistungsfristen bezwecken eine rasche Klärung von Streitigkeiten über die zureichende Qualität erbrachter Leistu …
RS0021755 Rechtssatz 07.03.1990Zivilrecht
Im Werkvertragsrecht bestehen Gewährleistungsansprüche und Schadenersatzansprüche in voller Konkurrenz nebeneinander. Damit kann der Besteller wegen Mängeln des Werks auch noch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist, jedoch innerhalb der Verjährungsfrist des …
RS0024291 Rechtssatz 07.05.1958Zivilrecht
Durch Weiterveräußerung der mangelhaften Ware in Kenntnis des Mangels geht wohl der Wandlungsanspruch nicht aber der Preisminderungsanspruch unter.
RS0025844 Rechtssatz 26.04.1921Zivilrecht
Der Käufer geht seiner Gewährleistungsansprüche (Preisminderung!) nicht verlustig, wenn er die rechtzeitig bemängelte Ware behält und weiterveräußert.
RS0038817 Rechtssatz 04.09.1975Zivilrecht
In der Regel ist eine Feststellungsklage dann unzulässig, wenn der Kläger seinen Anspruch bereits zur Gänze mit Leistungsklage geltend machen kann.
RS0038976 Rechtssatz 30.03.1971Zivilrecht
Die bloße Möglichkeit künftiger Unfallschäden rechtfertigt die Erhebung einer Feststellungsklage, die nicht nur dem Ausschluss der Gefahr der Verjährung, sondern auch der Vermeidung späterer Beweisschwierigkeiten und der Klarstellung der Haftungsfrage dem G …
RS0039064 Rechtssatz 17.06.1971Zivilrecht
Die Feststellungsklage hinsichtlich des erst künftig entstehenden Schadens ist für sich allein - ohne Verbindung mit einem Leistungsbegehren - zulässig.
RS0122651 Rechtssatz 04.07.2007Zivilrecht
§ 933a Abs 1 ABGB schreibt als lex specialis, die den §§ 1295 ff ABGB vorgeht, den in jüngerer Rechtsprechung vertretenen Grundsatz der vollen Konkurrenz zwischen Gewährleistung und Schadenersatz explizit im Gesetz fest (arg: „auch"); damit wird klargestell …