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Entscheidung 10 Ob 53/18v×

Entscheidung 10 Ob 53/18v

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0014343 Rechtssatz 06.12.1972Zivilrecht
Soll ein Vertrag durch schlüssige Handlung iS des § 863 ABGB zustandegekommen sein, ist nach objektivem Maßstab ( Verkehrssitte ) zu entscheiden, welche Bedeutung und Wirkung Handlungen und Unterlassungen besitzen. Nach objektivem Maßstab und nicht nach dem …
RS0014571 Rechtssatz 22.09.1977Zivilrecht
Voraussetzung für die Annahme der konkludenten Begründung eines Gesellschaftsverhältnisses ist zunächst die Gemeinschaftlichkeit des Zweckes (EvBl 1958/112). Das stillschweigende Zustandekommen eines Gesellschaftsvertrages kann aber weiters nur dann angenom …
RS0019364 Rechtssatz 22.09.1971Zivilrecht
Ein Vertrag, mit dem einem Architekten nur der Auftrag zur Herstellung der Baupläne erteilt wird, ist als Werkvertrag zu qualifizieren. Wenn aber über die Herstellung der Baupläne hinaus dem Architekten die Verrichtung von Vertretungshandlungen aufgetragen …
RS0022210 Rechtssatz 16.06.1971Zivilrecht
Der Vertrag über die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann ausdrücklich oder stillschweigend geschlossen werden. Er bedarf auch nicht der Schriftform, sondern er kann mündlich geschlossen werden; er setzt aber die Absicht der am Gesellschafts …
RS0109021 Rechtssatz 28.10.1997Zivilrecht
Eine stillschweigende Erklärung im Sinne des § 863 ABGB besteht in einem Verhalten, das primär etwas anderes als eine Erklärung bezweckt, dem aber dennoch auch ein Erklärungswert zukommt, der vornehmlich aus diesem Verhalten und den Begleitumständen geschlo …