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Entscheidung 10 Ob 60/25h×

Entscheidung 10 Ob 60/25h

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0018989 Rechtssatz 22.06.1988Zivilrecht
Auf die Gewährung einer Subvention besteht im allgemeinen kein Rechtsanspruch. Wenn aber eine Subvention bescheidmäßig oder durch Abschluss eines privatrechtlichen Rechtsgeschäftes zuerkannt wurde, so entsteht ein Rechtsanspruch, der im Falle der bescheidmä …
RS0038110 Rechtssatz 18.12.1992Zivilrecht
Die öffentliche Hand steht auch bei privatrechtlicher Tätigkeit und gerade bei Subventionsvergaben unter weitgehenden Anforderungen des Gleichheitsgrundsatzes.
RS0049862 Rechtssatz 29.03.1994Zivilrecht
Im Rahmen der ausschließlich privatrechtlichen Subventionsverhältnisse stehen neben den einseitig verbindlichen Rechtsverhältnissen die verschiedentlich nach Art einer Auslobung gestaltet sind, zweiseitig verbindliche Rechtsverhältnisse im Vordergrund. Die …
RS0102013 Rechtssatz 12.03.1996Zivilrecht
Wer immer - kraft Gesetzes, durch Bescheid oder rechtsgeschäftlichen Akt - berufen wurde, Geld oder geldwerte Leistungen aus Gemeinschaftsmitteln zur Förderung bestimmter Gemeinschaftsanliegen an Einzelrechtsträger zu deren förderungszielgerechten Verwendun …
RS0117458 Rechtssatz 24.02.2003Zivilrecht
Für die Verneinung der Leistungspflicht eines staatlichen Rechtsträgers genügt der Hinweis auf die Regelung über den Mangel eines Rechtsanspruchs auf Leistung in einem Selbstbindungsgesetz nicht. Es besteht vielmehr ein klagbarer Anspruch gegen die auf Grun …
RS0142751 Rechtssatz 09.12.2025Zivilrecht
Der Gesetzgeber des InvPrG wollte an den Unternehmensbegriff des UGB anknüpfen. Demnach sollen nach dem InvPrG Personen ohne Unternehmen nicht gefördert werden.