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Entscheidung 10 ObS 119/20b×

Entscheidung 10 ObS 119/20b

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0042477 Rechtssatz 20.12.1988Zivilrecht
Das Gericht hat die Pflicht, selbst alle Tatsachen von Amts wegen zu erwägen und zu erheben, die für die begehrte Entscheidung erforderlich sind, und die zum Beweis dieser Tatsachen notwendigen Beweise von Amts wegen aufzunehmen. Die Verletzung dieser Pflic …
RS0084399 Rechtssatz 05.07.1995Zivilrecht
Entscheidend für die Frage der Verweisbarkeit des Versicherten ist die auf Grund des ärztlichen Leistungskalküls getroffene Feststellung, in welchem Umfang er im Hinblick auf die bestehenden Einschränkungen behindert ist bzw welche Tätigkeiten er ausführen …
RS0084413 Rechtssatz 30.06.1987Zivilrecht
Bei Prüfung eines Pensionsanspruches wegen geminderter Arbeitsfähigkeit ist insbesondere in Fällen des § 255 Abs 3 ASVG vorerst ein medizinisches Leistungskalkül zu erheben. Sodann ist unter Bedachtnahme auf die Ergebnisse dieses Leistungskalküls das Verwei …
RS0084497 Rechtssatz 09.05.1989Zivilrecht
Der Berufsschutz geht nicht verloren, wenn in den letzten fünfzehn Jahren vor dem Stichtag in der Praxis nur mehr Teiltätigkeiten des erlernten Berufes ausgeübt werden, soferne diese quantitativ und qualitativ nicht ganz unbedeutend waren (hier: gelernter M …
RS0084541 Rechtssatz 07.03.1989Zivilrecht
Die Verweisung auf Teiltätigkeiten eines Lehrberufes ist zulässig; ein Versicherter, dessen Invalidität nach § 255 Abs 1 ASVG zu beurteilen ist, darf aber nicht auf Teiltätigkeiten seines Berufes verwiesen werden, durch die er den ihm nach der angeführten B …
RS0084837 Rechtssatz 24.10.1989Zivilrecht
Der Versicherte darf nicht auf eine Tätigkeit verwiesen werden, durch deren Ausübung er den Berufsschutz nach § 273 ASVG verlieren würde. Eine Tätigkeit als Arbeiter hat daher bei der Bestimmung des Verweisungsfeldes nach § 273 ASVG außer Betracht zu bleibe …
RS0112425 Rechtssatz 31.08.1999Zivilrecht
Für die Prüfung der Frage, ob ein erworbener Berufsschutz durch die Ausübung eines bestimmten Berufes erhalten wurde, ist die genaue Feststellung der konkret ausgeübten Tätigkeiten erforderlich.