- 10 ObS 35/89
Entscheidungstext OGH 07.03.1989 10 ObS 35/89
Veröff: SZ 62/37 = SSV-NF 3/29
- 10 ObS 299/89
Entscheidungstext OGH 10.10.1989 10 ObS 299/89
Veröff: RZ 1992/51 S 127
- 10 ObS 247/89
Entscheidungstext OGH 10.10.1989 10 ObS 247/89
Veröff: RZ 1990/42 S 96
- 10 ObS 272/89
Entscheidungstext OGH 10.10.1989 10 ObS 272/89
- 10 ObS 369/89
Entscheidungstext OGH 09.01.1990 10 ObS 369/89
Auch; Beisatz: Auch hier ist nur der Inhalt, die Qualifikation der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der Teiltätigkeit für die Beurteilung maßgeblich. (T1)
Veröff: SSV-NF 4/2
- 10 ObS 87/90
Entscheidungstext OGH 13.03.1990 10 ObS 87/90
Auch
- 10 ObS 134/90
Entscheidungstext OGH 06.11.1990 10 ObS 134/90
Veröff: SZ 63/194 = SSV-NF 4/140
- 10 ObS 57/91
Entscheidungstext OGH 23.04.1991 10 ObS 57/91
nur: Ein Versicherter, dessen Invalidität nach § 255 Abs 1 ASVG zu beurteilen ist, darf aber nicht auf Teiltätigkeiten seines Berufes verwiesen werden, durch die er den ihm nach der angeführten Bestimmung zukommenden Berufsschutz verlieren würde. Die Tätigkeit, auf die der Versicherte verwiesen wird, muß daher eine Tätigkeit, in einem erlernten (angelernten) Beruf im Sinn des § 255 Abs 1 und 2 ASVG sein. (T2)
Veröff: SSV-NF 5/40
- 10 ObS 102/92
Entscheidungstext OGH 16.06.1992 10 ObS 102/92
Veröff: SSV-NF 6/67
- 10 ObS 7/93
Entscheidungstext OGH 28.01.1993 10 ObS 7/93
nur: Die Verweisung auf Teiltätigkeiten eines Lehrberufes ist zulässig. (T3)
Beisatz: Hier: Endproduktprüfer (in der Metallbranche) als qualifizierte Facharbeiterteiltätigkeit des Berufes Werkzeugmaschineur. (T4)
- 10 ObS 271/92
Entscheidungstext OGH 28.01.1993 10 ObS 271/92
Auch; Veröff: SSV-NF 7/6
- 10 ObS 95/93
Entscheidungstext OGH 15.06.1993 10 ObS 95/93
Beisatz: Die Teiltätigkeit, auf die der Versicherte verwiesen werden soll, muß sich qualitativ hervorheben und darf nicht bloß untergeordnet sein. (T5)
- 10 ObS 247/93
Entscheidungstext OGH 21.12.1993 10 ObS 247/93
Auch; nur T2
- 10 ObS 163/93
Entscheidungstext OGH 21.09.1993 10 ObS 163/93
nur T2; Beis wie T1
- 10 ObS 184/94
Entscheidungstext OGH 27.09.1994 10 ObS 184/94
- 10 ObS 293/94
Entscheidungstext OGH 28.02.1995 10 ObS 293/94
- 10 ObS 74/95
Entscheidungstext OGH 11.04.1995 10 ObS 74/95
nur T2
- 10 ObS 2049/96p
Entscheidungstext OGH 23.04.1996 10 ObS 2049/96p
- 10 ObS 2339/96k
Entscheidungstext OGH 08.10.1996 10 ObS 2339/96k
Vgl auch; Beisatz: Fachberater (für Installationsbedarf) in einem Baumarkt als Verweisungsberuf für einen Wasserleitungsinstallateur. (T6)
- 10 ObS 36/97k
Entscheidungstext OGH 06.03.1997 10 ObS 36/97k
Auch; Beisatz: Ob es sich bei der Verweisungstätigkeit um eine Teiltätigkeit des bisher ausgeübten erlernten oder angelernten Berufes handelt, ist - sofern nicht offenkundig - in jedem Einzelfall besonders zu prüfen. (T7)
- 10 ObS 422/97z
Entscheidungstext OGH 16.12.1997 10 ObS 422/97z
Auch; Beis wie T7
- 10 ObS 20/98h
Entscheidungstext OGH 09.02.1998 10 ObS 20/98h
nur T3; Beisatz: Ein gelernter Maurer kann auf den Beruf des Fachberaters in einem Baufachmarkt verwiesen werden. (T8)
- 10 ObS 76/98v
Entscheidungstext OGH 10.03.1998 10 ObS 76/98v
Vgl auch; Beis wie T6; Beis wie T8; Beisatz: Ein gelernter Tischler kann auf die Tätigkeit eines Einrichtungsberaters verwiesen werden. (T9)
- 10 ObS 114/98g
Entscheidungstext OGH 31.03.1998 10 ObS 114/98g
Auch; Beis wie T1
- 10 ObS 140/98f
Entscheidungstext OGH 19.05.1998 10 ObS 140/98f
Vgl auch; Beisatz: Ein gelernter Elektromechaniker, der als Flugsicherungsmechaniker tätig war, kann auf die Verweisungsberufe eines qualifizierten Fertigungsprüfers sowie eines Schaltwärters bzw. Schalttafelwärters verwiesen werden. (T10)
- 10 ObS 258/98h
Entscheidungstext OGH 16.07.1998 10 ObS 258/98h
Vgl auch; Beis wie T9
- 10 ObS 251/98d
Entscheidungstext OGH 16.07.1998 10 ObS 251/98d
Vgl auch; Beisatz: Ein gelernter Maurer kann auf die Tätigkeit eines Betonfassonierers (Betonendfertigers bzw Nachbehandlers in der Fertigteilerzeugung) verwiesen werden. (T11)
- 10 ObS 309/98h
Entscheidungstext OGH 20.10.1998 10 ObS 309/98h
Beis wie T5; Beis wie T7; Beisatz: Hier: Gelernter Maurer. (T12)
- 10 ObS 311/98b
Entscheidungstext OGH 20.10.1998 10 ObS 311/98b
Auch; Beis wie T1; Beis wie T5; Beis wie T6; Beis wie T7; Beis wie T8; Beis wie T9; Beis wie T11; Beisatz: Hier: Schalungsbauer. (T13)
- 10 ObS 417/98s
Entscheidungstext OGH 12.01.1999 10 ObS 417/98s
Vgl auch; Beisatz: Eine Fotolaborantin kann auf den Beruf einer Kundenberaterin in Fotofachgeschäften verwiesen werden. (T14)
- 10 ObS 11/99m
Entscheidungstext OGH 09.02.1999 10 ObS 11/99m
Vgl auch
- 10 ObS 17/99v
Entscheidungstext OGH 16.03.1999 10 ObS 17/99v
Auch; Beis wie T7
- 10 ObS 10/00v
Entscheidungstext OGH 22.02.2000 10 ObS 10/00v
Vgl auch
- 10 ObS 365/99w
Entscheidungstext OGH 22.02.2000 10 ObS 365/99w
Auch; nur T2
- 10 ObS 158/00h
Entscheidungstext OGH 27.06.2000 10 ObS 158/00h
Auch; Beis wie T8
- 10 ObS 181/00s
Entscheidungstext OGH 11.07.2000 10 ObS 181/00s
Auch
- 10 ObS 344/00m
Entscheidungstext OGH 16.01.2001 10 ObS 344/00m
Vgl auch; Beis wie T7; Beisatz: Invalidität liegt erst dann vor, wenn der Versicherte außerstande ist, irgendeine auf dem Arbeitsmarkt gefragte Teiltätigkeit seines erlernten oder angelernten Berufes auszuüben. (T15)
Beisatz: Die Frage, ob es sich bei der Verweisungstätigkeit um eine Teiltätigkeit des bisher ausgeübten erlernten oder angelernten Berufes handelt, ist eine Rechtsfrage. (T16)
Beisatz: Beim Verweisungsberuf des qualifizierten Lackierers im industriellen Bereich handelt es sich um eine qualifizierte Teiltätigkeit des Berufes des Malers und Anstreichers. (T17)
- 10 ObS 332/00x
Entscheidungstext OGH 19.12.2000 10 ObS 332/00x
Vgl auch; Beis wie T6; Beisatz: In vielen Fällen können gelernte Handwerker auf den Beruf eines Fachmarktberaters/Fachmarktverkäufers in der jeweiligen Branche verwiesen werden. Der Wechsel eines qualifizierten Facharbeiters in eine Angestelltentätigkeit führt zu keinem Verlust des Berufsschutzes, wenn eine entsprechende Nahebeziehung zum bisher ausgeübten Beruf besteht. (T18)
- 10 ObS 101/00a
Entscheidungstext OGH 30.01.2001 10 ObS 101/00a
Auch; nur: Die Verweisung auf Teiltätigkeiten eines Lehrberufes ist zulässig; ein Versicherter, dessen Invalidität nach § 255 Abs 1 ASVG zu beurteilen ist, darf aber nicht auf Teiltätigkeiten seines Berufes verwiesen werden, durch die er den ihm nach der angeführten Bestimmung zukommenden Berufsschutz verlieren würde. (T19)
- 10 ObS 72/01p
Entscheidungstext OGH 24.04.2001 10 ObS 72/01p
Vgl auch; Beis wie T18; Beisatz: Hier: Ein angelernter Zimmermann kann auf den Beruf eines Kundenberaters und/oder Verkäufers in einem Bauwarengroßmarkt verwiesen werden. (T20)
- 10 ObS 154/01x
Entscheidungstext OGH 12.06.2001 10 ObS 154/01x
Auch; nur T19; Beis wie T5; Beis wie T7; Beis ähnlich T16; Beisatz: Bei der Frage, ob eine berufsschutzerhaltende Teiltätigkeit vorliegt, kommt bei der Abgrenzung von bloßen Hilfsarbeiten und Hilfsverrichtungen insbesondere dem Umstand Bedeutung zu, inwieweit die berufliche Qualifikation des Versicherten in möglichen Verweisungsberufen verwertet werden kann. Es sind genaue Feststellungen dazu zu treffen, inwieweit in den Verweisungsberufen das berufliche Wissen verwertet werden kann, weil die auszuführenden Tätigkeiten über bloß untergeordnete, sich qualitativ nicht hervorhebende Teiltätigkeiten hinausgehen. Dabei sind die "berufsschutzerhaltenden" Teiltätigkeiten in den Verweisungsberufen konkret anzuführen. Weiters ist festzustellen, welche Anforderungen an solche Ausprägungen der Verweisungsberufe gestellt werden, in denen die erworbene berufliche Qualifikation verwertet werden kann, damit beurteilt werden kann, ob sie mit dem Versicherten verbliebenen Leistungskalkül in Einklang stehen. (T21)
- 10 ObS 344/01p
Entscheidungstext OGH 30.10.2001 10 ObS 344/01p
Vgl auch; Beis wie T8; Beis wie T18
- 10 ObS 263/01a
Entscheidungstext OGH 04.09.2001 10 ObS 263/01a
Vgl auch; Beis wie T6; Beis wie T8; Beis ähnlich wie T9; Beis wie T14; Beis wie T18
- 10 ObS 365/01a
Entscheidungstext OGH 11.12.2001 10 ObS 365/01a
Vgl auch; Beis wie T8; Beisatz: Der Umstand, dass die Ausbildung der im Verweisungsberuf eines Fachmarktberaters im Baustoffbereich auch verwendeten Angestellten mit kaufmännischer Ausbildung durch die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Berufsausbildung im Lehrberuf Einzelhandel (Einzelhandel-Ausbildungsordnung, BGBl II 2000/186) mit Schwerpunkt Baustoffhandel eine Änderung erfahren hat, ändert nichts daran, dass jedenfalls auch derzeit noch eine handwerkliche Ausbildung und die dabei erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten ein Anstellungskriterium und Ausübungskriterium dieses Verweisungsberufes bilden und auch diese qualifizierten Facharbeiter als Fachmarktberater tatsächlich Verwendung finden. (T22)
- 10 ObS 397/01g
Entscheidungstext OGH 15.01.2002 10 ObS 397/01g
Vgl auch; Beis wie T8; Beis wie T22
- 10 ObS 414/01g
Entscheidungstext OGH 29.01.2002 10 ObS 414/01g
Auch; nur T19; Beis wie T1; Beis wie T5; Beis wie T7; Beisatz: Entscheidend ist, ob ein Kernbereich der Ausbildung bei Ausübung der Teiltätigkeit verwertet werden muss (SSV-NF 4/2; 10 ObS 114/98g), sodass diese Tätigkeit noch als Ausübung eines erlernten Berufes im Sinne des § 255 Abs 1 und 2 ASVG anzusehen ist. (T23)
Beisatz: Die Tätigkeit eines Kellners in Kaffeehäusern, Konditoreien und Bars erhält den Berufsschutz. (T24)
- 10 ObS 72/02i
Entscheidungstext OGH 19.03.2002 10 ObS 72/02i
Vgl auch; Beis ähnlich wie T18; Beisatz: Die handwerkliche Ausbildung und die dabei erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten bilden ein Anstellungskriterium und Ausübungskriterium des Verweisungsberufes. Diese qualifizierten Facharbeiter finden als Kundenberater und Verkaufsberater in Großmärkten und Baumärkten auch tatsächlich Verwendung. (T25)
Beisatz: Hier: Elektromonteur. (T26)
- 10 ObS 53/02w
Entscheidungstext OGH 26.03.2002 10 ObS 53/02w
Vgl auch; Beis wie T18 nur: In vielen Fällen können gelernte Handwerker auf den Beruf eines Fachmarktberaters/Fachmarktverkäufers in der jeweiligen Branche verwiesen werden. (T27)
Beis wie T25; Beisatz: Ist jedoch eine Zusatzausbildung erforderlich, die über eine innerbetriebliche Einweisung im Rahmen des Dienstverhältnisses hinausgeht und auch nicht im Rahmen der beruflichen Rehabilitation zur Verfügung gestellt wird, kommt eine Verweisung nicht in Betracht. (T28)
- 10 ObS 127/02b
Entscheidungstext OGH 18.06.2002 10 ObS 127/02b
Vgl auch; Beis wie T8; Beis wie T18; Beis wie T22
- 10 ObS 194/02f
Entscheidungstext OGH 23.07.2002 10 ObS 194/02f
Vgl auch; Beis wie T8; Beis wie T18; Beis wie T22
- 10 ObS 267/02s
Entscheidungstext OGH 22.10.2002 10 ObS 267/02s
Vgl auch; Beis wie T5; Beisatz: Die Teiltätigkeit muss noch als Ausübung des erlernten (angelernten) Berufes angesehen werden können. (T29)
- 10 ObS 390/02d
Entscheidungstext OGH 10.12.2002 10 ObS 390/02d
Vgl auch; Beis wie T8; Beis wie T18; Beis wie T22; Beisatz: Wird durch die Schulung der Bereich des erlernten Berufes verlassen, und steht der "neue" Beruf mit dem erlernten Beruf in keinem unmittelbaren Zusammenhang mehr, ist die Verweisung unzulässig. (T30)
- 10 ObS 65/03m
Entscheidungstext OGH 04.03.2003 10 ObS 65/03m
Vgl auch; Beis wie T23; Beisatz: Hier: Maschinenbauarbeiten und Werkstättenarbeiten mit einer Anlernzeit von lediglich etwa drei bis sechs Monaten sind nur untergeordnete Teiltätigkeit des Lehrberufes Maschinenschlosser. (T31)
- 10 ObS 56/03p
Entscheidungstext OGH 29.04.2003 10 ObS 56/03p
Auch; nur: Die Verweisung auf Teiltätigkeiten eines Lehrberufes ist zulässig; ein Versicherter, dessen Invalidität nach § 255 Abs 1 ASVG zu beurteilen ist, darf aber nicht auf Teiltätigkeiten seines Berufes verwiesen werden, durch die er den ihm nach der angeführten Bestimmung zukommenden Berufsschutz verlieren würde. (T32)
Beis wie T5; Beis wie T29
Veröff: SZ 2003/53
- 10 ObS 218/03m
Entscheidungstext OGH 10.02.2004 10 ObS 218/03m
Beis ähnlich wie T25; Beis wie T22; Beisatz: Hier: Maurer. (T33)
- 10 ObS 61/04z
Entscheidungstext OGH 27.04.2004 10 ObS 61/04z
Vgl auch; Beis wie T22
- 10 ObS 72/04t
Entscheidungstext OGH 18.05.2004 10 ObS 72/04t
nur T7
- 10 ObS 56/05s
Entscheidungstext OGH 09.08.2005 10 ObS 56/05s
Vgl auch; Beis ähnlich wie T21; Beisatz: Diese Grundsätze sind sinngemäß auch auf den Berufsschutz nach § 273 Abs 1 ASVG zu übertragen. § 255 Abs 1 und § 273 Abs 1 ASVG unterscheiden sich nur dadurch, dass im ersten Fall jede der überwiegend ausgeführten Berufstätigkeiten zu berücksichtigen ist, während es im zweiten Fall im Allgemeinen nur auf die zuletzt ausgeführte Berufstätigkeit ankommt. (T34)
- 10 ObS 71/06y
Entscheidungstext OGH 17.08.2006 10 ObS 71/06y
Auch
- 10 ObS 93/06h
Entscheidungstext OGH 17.08.2006 10 ObS 93/06h
Auch
- 10 ObS 52/07f
Entscheidungstext OGH 11.05.2007 10 ObS 52/07f
Auch; Beis wie T8
- 10 ObS 106/09z
Entscheidungstext OGH 16.06.2009 10 ObS 106/09z
Auch; Beis wie T8; Beisatz: Der Wechsel eines qualifizierten Facharbeiters in eine Angestelltentätigkeit führt zu keinem Verlust des Berufsschutzes, wenn eine entsprechende Nahebeziehung zum bisher ausgeübten Beruf besteht. (T35)
- 10 ObS 109/09s
Entscheidungstext OGH 21.07.2009 10 ObS 109/09s
Auch; Beis wie T8; Beis wie T35
- 10 ObS 124/10y
Entscheidungstext OGH 17.08.2010 10 ObS 124/10y
Auch
- 10 ObS 95/10h
Entscheidungstext OGH 14.09.2010 10 ObS 95/10h
Vgl auch; Beisatz: Ein gelernter Restaurantfachmann kann nicht auf die einfache Tätigkeit eines Sitzkassiers in einem Selbstbedienungsrestaurant verwiesen werden. (T36)
- 10 ObS 132/10z
Entscheidungstext OGH 14.09.2010 10 ObS 132/10z
Vgl auch
- 10 ObS 127/10i
Entscheidungstext OGH 14.09.2010 10 ObS 127/10i
Auch; Beis wie T6
- 10 ObS 122/10d
Entscheidungstext OGH 14.09.2010 10 ObS 122/10d
Auch
- 10 ObS 141/10y
Entscheidungstext OGH 05.10.2010 10 ObS 141/10y
Auch
- 10 ObS 101/10s
Entscheidungstext OGH 31.05.2011 10 ObS 101/10s
Vgl auch; Beis wie T18; Beis wie T35; Beisatz: Die Angestelltentätigkeit eines Baustofffachmarktberaters in Misch- bzw Kombimärkten weist eine entsprechende Nahebeziehung zum bisher ausgeübten Lehrberuf eines Maurers auf. (T37)
Veröff: SZ 2011/70
- 10 ObS 98/11a
Entscheidungstext OGH 08.11.2011 10 ObS 98/11a
Auch; Beis wie T16; Beisatz: Es handelt sich beim Beruf des Fuhrparkdisponenten um eine qualifizierte, den Berufsschutz als Berufskraftfahrer erhaltende Teiltätigkeit, sodass die Verweisung des Klägers auf diese Tätigkeit grundsätzlich zulässig ist. (T38)
- 10 ObS 168/11w
Entscheidungstext OGH 13.03.2012 10 ObS 168/11w
Vgl auch; Beis wie T28
- 10 ObS 160/12w
Entscheidungstext OGH 20.11.2012 10 ObS 160/12w
Vgl auch; Beis wie T7; Beis wie T16; Beis wie T21; Beisatz: Die Frage, ob bestimmte Tätigkeiten, als quantitativ und qualitativ nicht ganz unbedeutend angesehen werden können und damit berufsschutzerhaltend sind, kann nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls beurteilt werden. (T39)
- 10 ObS 142/13z
Entscheidungstext OGH 22.10.2013 10 ObS 142/13z
Auch; Beis wie T8
- 10 ObS 146/14i
Entscheidungstext OGH 28.04.2015 10 ObS 146/14i
Vgl auch; Beis ähnlich wie T6; Beis wie T8; Beis ähnlich wie T18; Beis ähnlich wie T22; Beis wie T25; Beis wie T27
- 10 ObS 13/16h
Entscheidungstext OGH 22.02.2016 10 ObS 13/16h
Auch; Beis wie T8; Beis wie T37
- 10 ObS 5/16g
Entscheidungstext OGH 11.10.2016 10 ObS 5/16g
Vgl auch; Beis wie T35; Beis wie T37
- 10 ObS 119/20b
Entscheidungstext OGH 19.01.2021 10 ObS 119/20b
Vgl; Beis wie T7; Beis wie T18; Beis wie T35; Beisatz: Hier: Gelernter KFZ-Mechaniker und Verweisung auf Qualitätskontrollor in der Fertigung. (T40)
- 10 ObS 78/21z
Entscheidungstext OGH 19.05.2021 10 ObS 78/21z
- 10 ObS 40/22p
Entscheidungstext OGH 21.06.2022 10 ObS 40/22p
Vgl; Beis wie T21
- 10 ObS 123/22v
Entscheidungstext OGH 17.01.2023 10 ObS 123/22v
- 10 ObS 58/23m
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 28.09.2023 10 ObS 58/23m
vgl; nur T2; Beisatz wie T29; Beisatz wie T7; Beisatz wie T21
- 10 ObS 124/23t
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 21.11.2023 10 ObS 124/23t
vgl; Beisatz wie T39
- 10 ObS 70/24b
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 09.07.2024 10 ObS 70/24b
vgl; Beisatz wie T7; Beisatz wie T18; Beisatz wie T35; Beisatz wie T39
- 10 ObS 57/24s
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 13.08.2024 10 ObS 57/24s
vgl; Beisatz nur wie T7; Beisatz nur wie T39
Beisatz: Hier: Verweisung eines Behindertenbetreuers auf eine Tätigkeit im „Back-Office“ in der Personalentwicklung eines Unternehmens, die unter Nutzung beruflicher Kenntnisse ausgeübt werden kann. (T41)