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Entscheidung 10 ObS 12/15k×

Entscheidung 10 ObS 12/15k

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0043150 Rechtssatz 11.05.1978Zivilrecht
Die Entscheidung des Berufungsgerichtes über eine Beweisrüge ist mangelfrei, wenn es sich mit dieser überhaupt befasst, die Beweiswürdigung des Erstgerichtes überprüft und nachvollziehbare Überlegungen über die Beweiswürdigung anstellt und in seinem Urteil …
RS0043371 Rechtssatz 08.03.1967Zivilrecht
Eine mangelhafte und unzureichende Beweiswürdigung kann im Revisionsverfahren nicht angefochten werden. Nur wenn sich das Berufungsgericht mit der Beweisfrage überhaupt nicht befasst, ist sein Verfahren mangelhaft (vgl JBl 1956,51, JBl 1932,477).
RS0084957 Rechtssatz 20.09.1994Zivilrecht
Vergleichsgrößen für die Feststellung, ob Invalidität gemäß § 255 Abs 1 ASVG vorliegt, sind auf der einen Seite die verbliebene Arbeitsfähigkeit des Versicherten im Zeitpunkt der Feststellung und auf der anderen Seite die Arbeitsfähigkeit eines körperlich u …
RS0084985 Rechtssatz 10.05.1988Zivilrecht
Besteht das Hindernis zur Ausübung eines Berufes nur darin, dass der Versicherte nicht über ein erforderliches Hilfsmittel (hier: passende Prothese) verfügt und unternimmt er nichts, um die Beistellung des Hilfsmittels zu erreichen, so kann er aus der dadur …
RS0085029 Rechtssatz 18.02.1993Zivilrecht
Kann bei einem Diabetiker die Gefahr eines Unterzuckers durch ein entsprechendes Verhalten hintangehalten werden, ist er im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht gehalten, sich dementsprechend zu verhalten. Auf die sich ansonst aus der Gefahr eines Unterzuckers …
RS0107492 Rechtssatz 04.02.1997Zivilrecht
Dass das Tragen einer Brille mit einem undurchsichtigen Glas in der Öffentlichkeit keineswegs Abscheu oder Abneigung erweckt, ist notorisch. Zahlreiche Menschen mit Leidenszuständen oder Verletzungen an einem Auge sind auf solche Hilfsmittel angewiesen und …
RS0115809 Rechtssatz 10.07.2001Zivilrecht
Die zum Stichtag geltende Rechtslage ist der Prüfung aller Pensionsanspruchsvoraussetzungen inklusive des Eintritts des Versicherungsfalles zugrunde zu legen.
RS0123663 Rechtssatz 30.11.2006Zivilrecht
Dass der Oberste Gerichtshof ausschließlich als Rechtsinstanz zur Überprüfung von Rechtsfragen tätig wird, gilt auch für den Fall, dass ein Gericht zweiter Instanz bei Behandlung einer Beweisrüge nach Beweiswiederholung von den Feststellungen des Erstgerich …