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Entscheidung 10 ObS 150/17g×

Entscheidung 10 ObS 150/17g

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0009523 Rechtssatz 09.04.1992Zivilrecht
Die Ausgleichszulage (§§ 292 ff ASVG) ist zwingend nur eine subsidiäre Fürsorgehilfe, die nur so weit gewährt wird, als dem Pensionsbezieher nicht andere gesetzliche Versorgungsansprüche zustehen.
RS0083756 Rechtssatz 13.10.1992Zivilrecht
Ziel der meisten Ruhensbestimmungen besteht darin, Leistungen dann nicht zu gewähren, wenn ein Sicherungsbedürfnis vorübergehend weggefallen ist. Der Grund für diesen Wegfall des Sicherungsbedürfnisses kann im Bezug einer anderen funktionsgleichen Leistung …
RS0084938 Rechtssatz 26.06.1990Zivilrecht
Beim Rentenspruch nach § 324 Abs 4 ASVG handelt es sich nicht um einen neben den Leistungsanspruch des Rentenberechtigten (Pensionsberechtigten) tretenden Ersatzanspruch des Sozialhilfeträgers bzw des Bundes gegen den Träger der Sozialversicherung, sondern …
RS0085360 Rechtssatz 12.09.1989Zivilrecht
Die Aufzählung in § 292 Abs 4 ASVG ist mit Ausnahme des Klammerausdrucks in lit d taxativ.
RS0085871 Rechtssatz 26.09.1989Zivilrecht
Hängt die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage im Sinne des § 46 Abs 2 Z 1 ASGG ab, so entspricht es der Billigkeit, dem unterlegenen Versicherten die Hälfte der Kosten seines Vertreters zuzusprechen.
RS0086707 Rechtssatz 06.11.1990Zivilrecht
Die bei der Ermittlung des Nettoeinkommens des Pensionsberechtigten außer Betracht zu lassenden Einkünfte sind - soweit nicht anderswo diesbezüglich ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird, wie das zB im § 5 Abs 2 Tapferkeitsmedaillen-Zulagengesetz 1962 BG …
RS0109546 Rechtssatz 27.01.1998Zivilrecht
Sind die Leistungsansprüche des Versicherten im Wege der Legalzession auf den Sozialhilfeträger übergegangen, so ist dieser in die Rechte des Versicherten eingetreten und könnte nicht nur die Zuerkennung (Erhöhung) von Leistungen im Verfahren in Leistungssa …
RS0131969 Rechtssatz 23.01.2018Zivilrecht
Durch den Anspruchsübergang nach § 173 Abs 3 und 4 BSVG kommt es zu einem Übergang der Pension samt Zuschlägen und Zulagen, also auch der Ausgleichszulage in der zum Zeitpunkt der Wirkungen der Legalzession aktuellen Höhe, ohne dass vorweg ein Sachbezug für …