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Entscheidung 10 ObS 178/12t×

Entscheidung 10 ObS 178/12t

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0083613 Rechtssatz 25.02.1992Zivilrecht
Bei unternehmensfremden Gefälligkeitsdiensten - etwa für gute Kunden - muss (deshalb) zur Bejahung des Versicherungsschutzes die Gefälligkeit als Kundendienst eng mit dem Betrieb zusammenhängen; dies ist insbesondere der Fall, wenn sie in unmittelbarer Verb …
RS0083617 Rechtssatz 15.07.1987Zivilrecht
Die Ansicht, dass durch eine durch die Erteilung einer Gewerbeberechtigung erworbene Kammermitgliedschaft der Versicherungsschutz generell für alle gewerblichen Tätigkeiten erworben werde, auch wenn sie mit dem Betrieb, der die Grundlage der Kammermitglieds …
RS0083633 Rechtssatz 15.07.1987Zivilrecht
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nur auf Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Gewerbebetrieb stehen, der Grundlage der Kammermitgliedschaft ist.
RS0084164 Rechtssatz 24.04.1979Zivilrecht
Unter einer ernstlichen Arbeit versteht man Handlungen, die auch sonst in dem Betrieb anfallen und üblicherweise von einem Arbeitnehmer im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses im Sinne des allgemeinen Arbeitsmarktes verrichtet werden.
RS0084209 Rechtssatz 19.11.1975Zivilrecht
Die Einordnung in den Betrieb ist nur insoweit erforderlich, als der Helfende im ausdrücklichen oder stillschweigend zum Ausdruck kommenden oder nach der Sachlage zu vermutenden Einverständnis des Unternehmers handelt und zumindest bereit sein muss, nach de …
RS0084241 Rechtssatz 24.04.1979Zivilrecht
Ob die geleistete Tätigkeit dem Unternehmer dienlich war, kann nicht aus einer nachträglichen Betrachtungsweise heraus beurteilt werden. Vielmehr muss aus dem Zweck der geleisteten Tätigkeit erschlossen werden, ob sie dem Unternehmen nützlich sein konnte.
RS0084264 Rechtssatz 10.11.1992Zivilrecht
Eine Tätigkeit, die zwar ihrer Art nach einer betrieblichen Tätigkeit entspricht, wie sie sonst ein nach § 4 ASVG Versicherter ausübt, steht nicht unter Versicherungsschutz im Sinne des § 176 Abs 1 Z 6 ASVG, wenn sie, etwa in einem Verein, nur auf Grund mit …
RS0084271 Rechtssatz 12.02.1991Zivilrecht
Für Verrichtungen, die sowohl privaten wie auch betrieblichen Interessen dienen - sogenannte gemischte Tätigkeiten - besteht Versicherungsschutz, wenn die Verrichtung im Einzelfall dazu bestimmt war, auch betrieblichen Interessen wesentlich zu dienen. Nur d …
RS0084368 Rechtssatz 27.02.1990Zivilrecht
Im Vordergrund der Beurteilung, ob ein Zusammenhang mit der Beschäftigung vorliegt, stehen Ausübungshandlungen des Versicherten, das sind Handlungen, die durch zwei Bedingungen charakterisiert sind: Die Tätigkeit muss einem vernünftigen Menschen (objektiv) …
RS0084388 Rechtssatz 20.12.1988Zivilrecht
Zur Abgrenzung des persönlichen und des betrieblichen Bereiches bei Ausübung einer selbständigen Tätigkeit ist zu prüfen, wie weit eine bestimmte Tätigkeit einem betrieblichen Interesse dienlich ist. Es genügt, dass der Versicherte subjektiv dieser Auffassu …