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Entscheidung 10 ObS 24/13x×

Entscheidung 10 ObS 24/13x

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0083781 Rechtssatz 15.12.1987Zivilrecht
Bei der im Sinne des Abs 3 lit b vorzunehmenden Berechnung des auf den Kalendermonat entfallenden Teiles der Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit sind jeweils die Einkünfte des betreffenden Kalenderjahres zu berücksichtigen. Verluste aus früheren Ka …
RS0084294 Rechtssatz 12.09.1989Zivilrecht
Erwerbseinkommen im Sinne des Abs 1 lit d letzter Satz sind die Einkünfte des Versicherten aus der selbständigen Erwerbstätigkeit, die in dem Kalenderjahr, in das der Stichtag fällt, für die Bemessung der Einkommensteuer herangezogen wurden oder hiefür hera …
RS0085210 Rechtssatz 10.05.1988Zivilrecht
Die steuerrechtlichen Bestimmungen können zwar bei der Ermittlung des Nettoeinkommens nicht uneingeschränkt, wohl aber in Einzelfällen herangezogen werden.
RS0085302 Rechtssatz 26.06.1990Zivilrecht
Im Sozialversicherungsrecht können nicht einfach die Regeln der EStG angewendet werden, weil letzteres in den sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen nur für die Bewertung der Sachbezüge (zB § 149 Abs 3 letzter Satz) vorgesehen ist und eine uneingeschrä …
RS0105193 Rechtssatz 11.06.1996Zivilrecht
Speziell der im § 25 GSVG (für die Ermittlung der Beitragsgrundlage) verwendete Begriff "Einkünfte" ist dabei dem Einkommenssteuerrecht entnommen und somit nach diesem zu hinterfragen, wenngleich ansonsten im Sozialversicherungsrecht wegen der unterschiedli …
RS0110087 Rechtssatz 19.05.1998Zivilrecht
Durch das SRÄG 1996, BGBl 411 wurde § 91 Abs 1 ASVG mit Wirksamkeit ab 1. 8. 1996 im Sinne einer Legaldefinition des Erwerbseinkommens neu gefasst.
RS0115250 Rechtssatz 24.04.2001Zivilrecht
Eine Erwerbstätigkeit mit einem Einkommen bis zur Geringfügigkeitsgrenze kann ohne Einfluss auf die Pension ausgeübt werden. Bezieht der Pensionist ein Erwerbseinkommen über diesem Betrag, dann wandelt sich der Pensionsanspruch (außer bei Alterspension seit …
RS0128768 Rechtssatz 16.04.2013Zivilrecht
Außergewöhnliche Belastungen (§ 34 EStG) mindern die nach § 91 Abs 1 Z 2 ASVG zu ermittelnden Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (Gewinn) nicht.