- 10 ObS 170/89
Entscheidungstext OGH 12.09.1989 10 ObS 170/89
Veröff: SSV-NF 3/98
- 10 ObS 300/90
Entscheidungstext OGH 09.10.1990 10 ObS 300/90
Vgl auch; Beisatz: Steuerliche Abschreibungen, die nur aus wirtschaftlichen Gründen vorgesehen sind, sind für den Bereich der Sozialversicherung und daher auch im Ausgleichszulagenrecht nicht als einkommensmindernd anzuerkennen. Sie sind daher dem steuerlichen Gewinn zuzurechnen bzw vom Verlust abzuziehen. (T1)
- 10 ObS 84/93
Entscheidungstext OGH 25.10.1994 10 ObS 84/93
Auch; Beisatz: Keine Bindung an einen Einkommensteuerbescheid der Abgabebehörden. (T2)
- 10 ObS 2064/96v
Entscheidungstext OGH 11.06.1996 10 ObS 2064/96v
Vgl; nur: Erwerbseinkommen im Sinne des Abs 1 lit d letzter Satz sind die Einkünfte des Versicherten aus der selbständigen Erwerbstätigkeit, die in dem Kalenderjahr, in das der Stichtag fällt, für die Bemessung der Einkommensteuer herangezogen wurden oder hiefür heranzuziehen sind. (T3)
Beis wie T2; Beisatz: Im Bereich der Alterspensionen besteht kein Anlass, den Begriff des Erwerbseinkommens grundsätzlich anders als nach den steuerrechtlichen Vorschriften zu verstehen. Dies hat zur Vermeidung unsachlicher Benachteiligungen sowohl für die Frage des Entstehens des Pensionsanspruches als auch dessen Ruhen zu gelten. Allerdings ist für die Ermittlung eines Erwerbseinkommens gemäß § 253b Abs 2 ASVG der Zeitpunkt der Leistungserbringung und nicht jener des Zuflusses der bezogenen Entgelte maßgeblich. (T4)
- 10 ObS 2471/96x
Entscheidungstext OGH 11.02.1997 10 ObS 2471/96x
Vgl; Beis wie T1; Beisatz: Die Zurverfügungstellung eines PKW's durch die Gesellschaft stellt ebenso einen Sachbezug dar wie die Beistellung einer Wohnung im Betriebsgebäude; diese Bezüge sind nach steuerlichen Grundsätzen zu ermitteln und dem Bareinkommen zuzurechnen. (T5)
- 10 ObS 330/98x
Entscheidungstext OGH 24.11.1998 10 ObS 330/98x
Vgl auch; Beisatz: Grundsätzlich ist der gesamte steuerliche Gewinn als Geschäftsführereinkommen aus dem Gewerbebetrieb anzusetzen. (T6)
- 10 ObS 113/01t
Entscheidungstext OGH 10.07.2001 10 ObS 113/01t
Vgl auch; nur T3; Beisatz wie T4 nur: Im Bereich der Alterspensionen besteht kein Anlass, den Begriff des Erwerbseinkommens grundsätzlich anders als nach den steuerrechtlichen Vorschriften zu verstehen. (T7)
Beisatz: Die Jährlichkeit ist damit sachlich zu rechtfertigen, dass bei selbständiger Tätigkeit eine Zuordnung der Einkünfte zu bestimmten (Monatszeiträumen oder gar Wochenzeiträumen) Zeiträumen im Allgemeinen sehr schwierig ist. Eine sachlich nicht gerechtfertigte Differenzierung gegenüber den zeitlich viel leichter abgrenzbaren Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit liegt nicht vor. (T8)
- 10 ObS 375/02y
Entscheidungstext OGH 14.01.2003 10 ObS 375/02y
Auch
- 10 ObS 36/03x
Entscheidungstext OGH 18.05.2004 10 ObS 36/03x
Vgl auch; Beis wie T7
- 10 ObS 163/07d
Entscheidungstext OGH 22.04.2008 10 ObS 163/07d
Vgl aber; Beisatz: Unter Zugrundelegung des Zwecks der zweiten Alternative der Wegfallsbestimmung und im Hinblick auf die Maßgeblichkeit einer kalendermonatsbezogenen Betrachtungsweise, wie sie durch die Aufhebung des § 253b Abs 3 ASVG durch das StrukturanpassungsG 1995/297 zum Ausdruck kommt, gelangt der erkennende Senat zur Auffassung, dass bei Ausübung einer nicht versicherungspflichtigen selbstständigen Erwerbstätigkeit für den Wegfall einer vorzeitigen Alterspension die nach den Zeitpunkten der tatsächlichen Leistungserbringung in einem Kalendermonat berechneten (ermittelten) Einkünfte aus dieser Tätigkeit maßgeblich sind. (T9)
- 10 ObS 26/09k
Entscheidungstext OGH 12.05.2009 10 ObS 26/09k
Vgl aber; Beisatz: Für die hier entscheidungswesentliche Frage des Wegfalls der Korridorpension (§ 9 Abs 1 erster Satz APG) kommt es ausschließlich auf die in jedem Monat erzielten Erwerbseinkommen aus selbständiger oder unselbständiger Tätigkeit an. (T10)
- 10 ObS 198/09d
Entscheidungstext OGH 19.01.2010 10 ObS 198/09d
Auch; Veröff: SZ 2010/2
- 10 ObS 7/11v
Entscheidungstext OGH 21.07.2011 10 ObS 7/11v
Vgl auch; Beis wie T1; Veröff: SZ 2011/96
- 10 ObS 80/11d
Entscheidungstext OGH 06.12.2011 10 ObS 80/11d
Auch; Beis wie T2; Beis wie T4; Beis wie T7; Beis wie T9; Beisatz: Hier: Erwerbsunfähigkeitspension gemäß § 132 GSVG. (T11) Beisatz: Für den Begriff „Erwerbseinkommen“ iSd § 132 Abs 5 GSVG kommt es auf die Einkünfte nach dem EStG an. (T12)
Veröff: SZ 2011/145
- 10 ObS 51/12s
Entscheidungstext OGH 03.05.2012 10 ObS 51/12s
Auch; Beis wie T2
- 10 ObS 24/13x
Entscheidungstext OGH 16.04.2013 10 ObS 24/13x
Auch; Beis wie T4 nur: Im Bereich der Alterspensionen besteht kein Anlass, den Begriff des Erwerbseinkommens grundsätzlich anders als nach den steuerrechtlichen Vorschriften zu verstehen. (T13); Beis wie T7; Beis ähnlich wie T1; Beis wie T2;
Veröff: SZ 2013/36
- 10 ObS 27/13p
Entscheidungstext OGH 25.06.2013 10 ObS 27/13p
Vgl auch; Beis wie T1; Beis wie T2
- 10 ObS 1/16v
Entscheidungstext OGH 28.06.2016 10 ObS 1/16v
Vgl auch; Beis wie T2
- 10 ObS 59/18a
Entscheidungstext OGH 13.09.2018 10 ObS 59/18a
Auch; Beis wie T2
- 10 ObS 132/18m
Entscheidungstext OGH 07.05.2019 10 ObS 132/18m
Vgl auch; nur T1
- 10 ObS 93/23h
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 13.02.2024 10 ObS 93/23h
vgl; Beisatz wie T4; Beisatz wie T7