Rechtstracker.at
Entscheidung 10 ObS 4/22v×

Entscheidung 10 ObS 4/22v

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0085296 Rechtssatz 15.12.1992Zivilrecht
Sämtliche Einkünfte des Pensionsberechtigten und seines im gemeinsamen Haushalt wohnenden Ehepartners in Geld oder Geldeswert im Sinne des § 149 Abs 1 bis 3, die nicht im Abs 4 aufgezählt sind, sind bei Feststellung des Anspruches auf Ausgleichszulage zu be …
RS0085356 Rechtssatz 12.09.1989Zivilrecht
Der Ausnahmekatalog des § 292 Abs 4 ASVG steht in engem Zusammenhang mit der besonderen sozialen Funktion der Ausgleichszulage. Diese soll nicht dadurch eingeengt oder gar aufgehoben werden, daß Leistungen, die schon aufgrund anderer Bestimmungen - etwa weg …
RS0085360 Rechtssatz 12.09.1989Zivilrecht
Die Aufzählung in § 292 Abs 4 ASVG ist mit Ausnahme des Klammerausdrucks in lit d taxativ.
RS0085368 Rechtssatz 12.09.1989Zivilrecht
Unter § 292 Abs 4 lit d ASVG fallen auch Geldrenten, mit denen im Falle der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit die Kosten aus einer Vermehrung der Bedürfnisse des Verletzten ersetzt werden (§ 13 Z 3 und § 14 Abs 1 Z 2 EKHG und infolge Größenschlusse …
RS0085387 Rechtssatz 12.09.1989Zivilrecht
Durch § 292 Abs 4 lit d ASVG soll gewährleistet werden, daß der Pensionist die wegen seines körperlichen Zustandes (Hilflosigkeit, Blindheit und dergleichen) gewährten besonderen Einkünfte ungeschmälert zur Deckung der mit diesem Zustand verbundenen und im …
RS0088972 Rechtssatz 02.12.1987Zivilrecht
Der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit ist abstrakt zu prüfen. Die durch die Gegenüberstellung der Durchschnittsverdienste in den Arbeitsmöglichkeiten, die dem Versicherten bis zum Eintritt des Versicherungsfalles offen standen, mit den Durchschnittsve …
RS0116215 Rechtssatz 29.01.2002Zivilrecht
Hat ein Senat des Obersten Gerichtshofes gemäß § 5 OGHG in einer bestimmten Rechtssache entschieden, so ist dessen Entscheidung, die eine solche des Obersten Gerichtshofs als der höchsten Instanz ist, im innerstaatlichen Instanzenzug nicht mehr überprüfbar, …