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Entscheidung 10 ObS 53/23a×

Entscheidung 10 ObS 53/23a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0016473 Rechtssatz 15.04.1959Zivilrecht
Eine Änderung der rechtlichen Argumentation einer Partei beziehungsweise die Geltendmachung eines neuen Gesichtspunktes bei der rechtlichen Beurteilung ist auch im Rechtsmittelverfahren zulässig, sofern die hiezu erforderlichen Tatsachen bereits im Verfahre …
RS0041965 Rechtssatz 24.04.1975Zivilrecht
Diese Gesetzesstelle verfügt ein Verbot des Vorbringens neuer Tatsachen und Beweismittel zum Anspruch, also ein Neuerungsverbot in Ansehung des Stoffes für die Entscheidung der in erster Instanz gestellten Sachanträge.
RS0084447 Rechtssatz 16.06.1992Zivilrecht
Eine nur bei besonderem Entgegenkommen des Arbeitgebers mögliche Tätigkeit kann nicht als eine Tätigkeit im erlernten Beruf im Sinn des § 255 Abs 1 ASVG angesehen werden. Ein Versicherter, der aus medizinischen Gründen seinem erlernten Beruf als Maurer unte …
RS0084829 Rechtssatz 06.10.1987Zivilrecht
Der Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit hat zur Voraussetzung, dass eine zuvor bestandene Arbeitsfähigkeit, die zumindest die Hälfte der einer körperlich und geistig gesunden Versicherten erreicht haben muss, durch nachfolgende Entwicklungen …
RS0085107 Rechtssatz 06.10.1987Zivilrecht
Das Wort "herabgesunken" im § 273 ASVG ist dahin auszulegen, dass gegenüber einem früheren Zustand eine Verschlechterung eingetreten ist. Anspruch auf eine Berufsfähigkeitspension besteht nur dann, wenn eine Person ursprünglich in der Lage war, eine bestimm …
RS0115065 Rechtssatz 30.01.2001Zivilrecht
Ob die Verweisbarkeit des Versicherten inhaltlich nach § 273 ASVG oder § 255 ASVG zu beurteilen ist und ob der Versicherte Berufsschutz im Sinn des § 255 Abs 1 ASVG genießt, ist jeweils eine Rechtsfrage.