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Entscheidung 10 ObS 64/23v×

Entscheidung 10 ObS 64/23v

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0038852 Rechtssatz 29.03.1960Zivilrecht
Das Gericht kann dem Urteilsspruch eine dem Gesetz entsprechende, vom Feststellungsbegehren der Partei abweichende Fassung geben, wenn er sachlich nicht mehr oder etwas anderes enthält als das Begehren.
RS0042744 Rechtssatz 18.02.1987Zivilrecht
Widersprüchliche Feststellungen, die eine abschließende rechtliche Beurteilung nicht ermöglichen, sind Feststellungsmängel, deren Vermeidung zur Wahrung der Rechtssicherheit erhebliche Bedeutung zukommt.
RS0086067 Rechtssatz 15.12.1992Zivilrecht
Obwohl der Rückzahlungspflichtige im Prozess vor dem Sozialgericht formell als Kläger aufzutreten und ein negatives Feststellungsbegehren zu stellen hat, dass die von der beklagten Partei behauptete Rückersatzpflicht nicht zu Recht bestehe (vgl SSV-NF 4/37) …
RS0122905 Rechtssatz 27.11.2007Zivilrecht
Das österreichische Kinderbetreuungsgeld nach dem KBGG ist eine Familienleistung im Sinn der Verordnung (EWG) Nr 1408/71 und deren Durchführungsverordnung.
RS0128183 Rechtssatz 10.09.2012Zivilrecht
§ 24 Abs 2 KBGG fordert „die tatsächliche Ausübung einer in Österreich sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit“. Es kommt hier nicht auf Erwerbsabsicht oder Lohnsteuerabzug an. Abzustellen ist vielmehr darauf, ob eine „Erwerbstätigkeit“ ausgeübt wur …
RS0129362 Rechtssatz 25.02.2014Zivilrecht
Nach § 24 Abs 2 KBGG in der hier anzuwendenden Fassung BGBl I 2011/139 ist eine Gleichstellung der Zeiten des Mutterschutzes oder der gesetzlichen Karenz mit den Zeiten der tatsächlichen Ausübung einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nur dan …
RS0130043 Rechtssatz 24.03.2015Zivilrecht
§ 24 Abs 2 KBGG stellt gleichzeitig auch eine Definition des Begriffs der "Beschäftigung" iSd Art 1 lit a VO (EG) 883/2004 sowohl für das pauschale als auch für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld dar.