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Entscheidung 10 ObS 70/15i×

Entscheidung 10 ObS 70/15i

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0085101 Rechtssatz 24.03.1992Zivilrecht
Bei der Ausgleichszulage wird grundsätzlich ausschließlich das Nettoeinkommen, seien es Barbezüge oder Sachbezüge berücksichtigt, nicht aber sonstiges Vermögen. Der Pensionist ist nicht verpflichtet, Vermögenswerte zu versilbern oder sein Kapital fruchtbrin …
RS0085127 Rechtssatz 24.04.1990Zivilrecht
Bei der Ausgleichszulage handelt es sich um keine Versicherungsleistung im engeren Sinn, sondern um eine Leistung mit Fürsorgecharakter (Sozialhilfecharakter), die das Existenzminimum des Pensionisten sichern soll.
RS0085181 Rechtssatz 10.05.1988Zivilrecht
Einkünfte sind bei der Ermittlung des Anspruchs auf Ausgleichszulage, von besonderen Ausnahmefällen vielleicht abgesehen, frühestens zu berücksichtigen, wenn sie schon zugeflossen sind. Darüberhinaus muss aber eine gewisse zeitliche Kongruenz zwischen den T …
RS0085829 Rechtssatz 16.11.1988Zivilrecht
Der Kläger hat Gründe für einen ausnahmsweisen Kostenersatzanspruch nach Billigkeit darzulegen.
RS0085871 Rechtssatz 26.09.1989Zivilrecht
Hängt die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage im Sinne des § 46 Abs 2 Z 1 ASGG ab, so entspricht es der Billigkeit, dem unterlegenen Versicherten die Hälfte der Kosten seines Vertreters zuzusprechen.
RS0117785 Rechtssatz 15.07.2003Zivilrecht
Sind bei der Ausgleichszulagenberechnung Direktleistungen ausländischer Versicherungsträger zu berücksichtigen, so ist nicht von dem im Ausland ausbezahlten Betrag, sondern von den entsprechenden Schillingbeträgen(beziehungsweise nunmehr Eurobeträgen) auszu …
RS0126140 Rechtssatz 27.07.2010Zivilrecht
Die dem Kläger gewährte Verfahrenshilfe ändert nichts an der Kostenersatzpflicht der beklagten Partei nach Billigkeit. Es ist nicht Sinn der Verfahrenshilfe, die Gegenpartei von einer Zahlungspflicht zu entlasten. Zudem wirken die Begünstigungen der Verfahr …