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Entscheidung 10 ObS 78/11k×

Entscheidung 10 ObS 78/11k

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0030821 Rechtssatz 26.04.1951Zivilrecht
Ein Kausalzusammenhang zwischen Unfall und Begehrungsneurose ist dann anzunehmen, wenn der Verletzte sich der seinen Wunschtendenzen zugrundeliegenden Krankheitserscheinungen nicht bewußt oder infolge besonderer Veranlagung außer Stande ist, diesen Wunschte …
RS0040266 Rechtssatz 25.01.1984Zivilrecht
Der Anscheinsbeweis beruht darauf, dass bestimmte Geschehensabläufe typisch sind und es daher wahrscheinlich ist, dass auch im konkreten Fall ein derartiger gewöhnlicher Ablauf und nicht ein atypischer gegeben ist.
RS0084318 Rechtssatz 27.01.1988Zivilrecht
Eine krankhafte Veranlagung ist alleinige oder überragende Ursache, wenn sie so leicht ansprechbar war, dass es zur Auslösung akuter Erscheinungen nicht besonderer, unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte, sondern jedes andere alltäglich vorkommende Er …
RS0084345 Rechtssatz 27.01.1988Zivilrecht
Die Auswirkungen eines Unfalles sind dann keine rechtlich wesentliche Teilursache des eingetretenen Leidenszustandes, wenn dieser auch ohne den Unfall etwa zum gleichen Zeitpunkt eingetreten wäre oder durch ein anderes alltäglich vorkommendes Ereignis hätte …
RS0110322 Rechtssatz 23.06.1998Zivilrecht
Ein psychisches Trauma kann ursächlich für einen Arbeitsunfall sein, wenn spezielle berufsbedingte Umstände beim Versicherten einen Schock, dh eine schlagartig auftretende schwere psychische Erschütterung oder reaktive Depression mit der Vorstellung bewirke …
RS0110571 Rechtssatz 16.07.1998Zivilrecht
Im Verfahren über einen sozialversicherungsrechtlichen Anspruch aus Arbeitsunfällen sind die Regeln des Anscheinsbeweises modifiziert anzuwenden. Auch dann, wenn noch andere Ursachen in Betracht kommen, muss nur feststehen, dass die Körperschädigung eine ty …