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Entscheidung 10 ObS 8/22g×

Entscheidung 10 ObS 8/22g

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0064705 Rechtssatz 24.01.1989Zivilrecht
Maßgeblich für die Einordnung in eine bestimmte Beschäftigungsgruppe im Rahmen der Prüfung der Verweisungsmöglichkeiten ist die Art der ausgeübten Tätigkeit, nicht aber die vom Dienstgeber tatsächlich vorgenommene Einreihung oder das bezahlte Gehalt.
RS0084509 Rechtssatz 21.02.1989Zivilrecht
Entschließt sich ein Versicherter trotz der Invalidität weiterhin berufstätig zu bleiben, ist die Prüfung, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zuerkennung einer Pension aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit vorliegen, ausschließ …
RS0084861 Rechtssatz 31.03.1994Zivilrecht
Die analoge Heranziehung der Leitlinien des Kollektivvertrages für Handelsangestellte ist für die Einstufung von Hotelangestellten unter Beachtung vergleichbarer Tätigkeitsmerkmale gerechtfertigt.
RS0084890 Rechtssatz 26.09.1989Zivilrecht
Bei der Lösung der Frage eines unzumutbaren sozialen Abstiegs kommt es auf den sozialen Wert an, den die Ausbildung und die Kenntnisse und Fähigkeiten, die in der zuletzt ausgeübten Berufstätigkeit des Versicherten von Bedeutung waren, unter den Verhältniss …
RS0084926 Rechtssatz 23.04.1991Zivilrecht
Es entspricht durchaus der Lebenserfahrung, dass Berufstätige, die ihren Beruf längere Zeit nicht ausgeübt haben, später nur mehr in geringer eingestuften Berufstätigkeiten eingesetzt werden, also gleichsam "von vorn beginnen" müssen. Dies kann aber bei der …
RS0085599 Rechtssatz 24.01.1989Zivilrecht
Die Verweisung einer in der Beschäftigungsgruppe 3 des Kollektivvertrages für die Handelsangestellten tätig gewesenen Angestellten (hier: Fakturistin und Angestellte im Einkauf) auf Tätigkeiten der Beschäftigungsgruppe 2 bedeutet keinen unzumutbaren soziale …