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Entscheidung 10 ObS 90/23t×

Entscheidung 10 ObS 90/23t

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0037095 Rechtssatz 28.06.1976Zivilrecht
Die Verletzung der richterlichen Anleitungspflicht durch das Erstgericht fällt nicht unter den Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung, sondern unter jenen der Mangelhaftigkeit des Verfahrens.
RS0040046 Rechtssatz 30.01.1957Zivilrecht
Die Feststellung des Berufungsgerichtes, dass es angemessene Ersatzlokale gebe, ist im Revisionsverfahren unüberprüfbar - mag diese Feststellung auch unter Anwendung des § 269 ZPO getroffen worden sein.
RS0040179 Rechtssatz 24.04.1990Zivilrecht
Sind die Anforderungen in den Verweisungsberufen offenkundig - und dies muss aufgrund der besonderen Zusammensetzung der Sozialgerichte bei weitverbreiteten Tätigkeiten, deren Anforderungen allgemein bekannt sind, angenommen werden - dann bedarf es der Fest …
RS0040219 Rechtssatz 31.01.1978Zivilrecht
Offenkundige Tatsachen kann das Berufungsgericht auch ohne Beweisaufnahme ergänzend seiner Entscheidung zugrundelegen.
RS0052944 Rechtssatz 15.12.1992Zivilrecht
Die bescheidmäßige Feststellung der Zugehörigkeit zum Kreis der im § 2 Abs 1 BEinstG genannten begünstigten Behinderten ist für die Frage der Invalidität nach § 255 ASVG ohne Bedeutung (SSV - NF 6/33).
RS0053317 Rechtssatz 05.07.1995Zivilrecht
Die Feststellungsgrundlage ist nur dann mangelhaft, wenn Tatsachen fehlen, die für die rechtliche Beurteilung wesentlich sind und dies Umstände betrifft, die nach dem Vorbringen der Parteien und den Ergebnissen des Verfahrens zu prüfen waren.
RS0083876 Rechtssatz 12.01.1993Zivilrecht
Für die Frage der Entziehung der Leistung ist der Zustand im Bescheidzeitpunkt dem Zustand im Zeitpunkt der Entziehung gegenüberzustellen. Nur eine sich bei diesem Vergleich ergebende Änderung der Verhältnisse ist im Sinne des § 99 maßgeblich. Dass dem Besc …
RS0083884 Rechtssatz 20.10.1987Zivilrecht
Die Leistung kann nach Abs 1 nur entzogen werden, wenn sich die Verhältnisse wesentlich geändert haben. Die Änderung kann im Fall einer Pension aus den Versicherungsfällen der geminderten Arbeitsfähigkeit etwa in der Wiederherstellung oder Besserung des kör …
RS0087658 Rechtssatz 12.09.1995Zivilrecht
Entsprechend dem Wortlaut des § 253d Abs 1 Z 4 ASVG "durch diese Tätigkeit" wird nur auf die während der letzten 15 Jahre vor dem Stichtag in mindestens der Hälfte der Beitragsmonate nach dem ASVG ausgeübte gleiche oder gleichartige Tätigkeit abgestellt, al …
RS0087659 Rechtssatz 12.09.1995Zivilrecht
Der Versicherte darf nur nicht auf andere als die bisher überwiegend geleisteten Tätigkeiten verwiesen werden. Es ist aber zulässig, ihn auf Tätigkeiten zu verweisen, die zwar im Kernbereich völlig mit der bisherigen Tätigkeit übereinstimmen, bei denen jedo …
RS0116273 Rechtssatz 16.04.2002Zivilrecht
Ein Verfahrensmangel nach § 503 Z 2 ZPO kann nur dann zur Aufhebung des Urteils des Berufungsgerichtes führen, wenn er wesentlich für die Entscheidung war und sich auf diese auswirken konnte.