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Entscheidung 10 ObS 92/14y×

Entscheidung 10 ObS 92/14y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0053882 Rechtssatz 20.09.1994Zivilrecht
Eine Regelung ist nicht schon dann gleichheitswidrig, wenn ihr Ergebnis nicht in allen Fällen als befriedigend angesehen wird. Dem Normsetzer muss es gestattet sein, eine einfache und leicht handhabbare Regelung zu treffen (idS VfSlg 10455 mit weiteren Hinw …
RS0053981 Rechtssatz 23.11.1977Zivilrecht
Der in Art 7 B-VG normierte Gleichheitsgrundsatz verbietet willkürliche, unsachliche Differenzierungen auf den Gebieten der Normsetzung und des Normvollzuges (vgl VfSlg 3197 ua). Der Gleichheitsgrundsatz wird vom Gesetzgeber verletzt, wenn er Gleiches ungle …
RS0084291 Rechtssatz 13.10.1992Zivilrecht
Nach dem Willen des Gesetzgebers soll dann, wenn ein Krankengeldanspruch zu einer Versehrtenrente tritt oder wenn während des Laufes einer Versehrtenrente dem Versehrten Anstaltspflege gewährt wird, ein Ruhen nur in Ansehung jener Erhöhungen der Rente statt …
RS0108291 Rechtssatz 08.07.1997Zivilrecht
Soweit § 208 ASVG bestimmt, daß die Versehrtenrente für die Dauer eines Anstaltsaufenthaltes ruht - mit jenem Teil, mit dem sie sich ansonsten durch den An- staltsaufenthalt gegenüber der Zeit vorher erhöhen würde -, wird nicht der Anspruch an sich berührt; …
RS0124747 Rechtssatz 12.05.2009Zivilrecht
Art 14 EMRK verbietet nicht jegliche, sondern nur die diskriminierend unterschiedliche Behandlung. Eine Diskriminierung liegt vor, wenn Rechtssubjekte, die sich in ähnlicher Situation befinden, ohne objektive vernünftige Rechtfertigung ungleich behandelt we …
RS0129815 Rechtssatz 30.09.2014Zivilrecht
Bestand vor dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, die die Rehabilitation in Anstaltspflege notwendig machte, noch keine Minderung der Erwerbsfähigkeit und damit auch kein Bezug von Versehrtenrente, ruht der Anspruch auf Versehrtenrente für die Dauer der Anst …