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Entscheidung 11 Os 12/15x×

Entscheidung 11 Os 12/15x

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0088761 Rechtssatz 10.10.1977Strafrecht
Das Tatmotiv berührt weder die Schuldfrage noch den anzuwendenden Strafsatz.
RS0099135 Rechtssatz 18.11.1971Strafrecht
Wurde die zu beweisende Tatsache vom Erstgericht ohnedies zugunsten des Beschwerdeführers als erwiesen angesehen, so liegt in der Nichtdurchführung beantragter Beweise nicht der Nichtigkeitsgrund der Z 4 des § 281 StPO (WK-StPO § 281 Rz 342).
RS0099498 Rechtssatz 20.03.1991Strafrecht
Voraussetzung eines prozessordnungsgemäßen Beweisantrages ist die deutliche und bestimmte Bezeichnung des Beweismittels und des Beweisthemas (§ 222 Abs 1 StPO). Einen solchen Antrag darf das Gericht nur ablehnen, wenn das Beweisthema schon erwiesen oder une …
RS0099636 Rechtssatz 14.03.1995Strafrecht
Ob eine Urteilsannahme mit sich selbst im Widerspruch steht, ist an Hand der Entscheidungsgründe in ihrer Gesamtheit und in ihrem Sinnzusammenhang zu beurteilen.
RS0116879 Rechtssatz 25.09.2002Strafrecht
Mangelt es der Nichtigkeitsbeschwerde an einer deutlichen und bestimmten Bezeichnung des Sachverhaltes, der den Prüfungskriterien des angezogenen Nichtigkeitsgrundes entspricht, so wird sie nicht prozessförmig dargestellt (WK-StPO § 285d Rz 10).
RS0117995 Rechtssatz 25.09.2003Strafrecht
Der Begründungsmangel der Undeutlichkeit liegt dann vor, wenn nicht unzweifelhaft erkennbar ist, ob eine entscheidende Tatsache in den Entscheidungsgründen festgestellt wurde oder auch aus welchen Gründen die Feststellung entscheidender Tatsachen erfolgt is …
RS0124908 Rechtssatz 26.03.2009Strafrecht
Nach § 55 Abs 1 StPO ist der Beschuldigte im Ermittlungsverfahren berechtigt, die Aufnahme von Beweisen zu beantragen, wobei Beweisthema, Beweismittel und jene Informationen, die für die Durchführung der Beweisaufnahme erforderlich sind, zu bezeichnen sind …