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Entscheidung 11 Os 35/12z×

Entscheidung 11 Os 35/12z

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0090338 Rechtssatz 02.03.1954Strafrecht
Ein fehlgeschlagener Versuch, bei dem ein Rücktritt des Täters nicht mehr möglich ist, liegt vor, wenn der Täter alles getan hat, was zur Herbeiführung eines tatbildmäßigen Erfolges der von ihm gewollten Art seinerseits erforderlich erschien, der gewollte E …
RS0094383 Rechtssatz 27.06.1986Strafrecht
Der beim Betrug bewirkte Schaden muss kein dauernder sein; es genügt, wenn der Geschädigte für einen wirtschaftlich nicht ganz bedeutungslosen Zeitraum um die Verfügungsmacht seines Vermögens gebracht wird.
RS0115363 Rechtssatz 03.05.2001Strafrecht
Die Versuchstauglichkeit ist nicht an den misslungenen Versuchshandlungen, sondern am Tatplan des Täters zu prüfen. Danach liegt nur dann ein absolut untauglicher (und damit strafloser) Versuch im Sinn des § 15 Abs 3 StGB vor, wenn die Verwirklichung der an …
RS0117729 Rechtssatz 05.06.2003Strafrecht
Die Vorlage ungedeckter Scheckfalsifikate ist keineswegs absolut untauglich, die Auszahlung der bezüglichen Schecksummen zu bewirken, weil die (gehörige) Prüfung der Deckung beziehungsweise der Echtheit der Schecks durch Mitarbeiter der Bank auch unterlasse …
RS0120982 Rechtssatz 11.07.2006Strafrecht
Die Vorlage von (Verrechnungs-)Scheckfalsifikaten ist keineswegs absolut untauglich, die Auszahlung bzw Gutschrift der bezüglichen Schecksummen zu bewirken, weil die (gehörige) Prüfung der Deckung bzw der Echtheit der Schecks durch Mitarbeiter der Bank auch …
RS0127817 Rechtssatz 19.04.2012Strafrecht
Der Versuch, von einem gesperrten Konto Gelder zu beheben, ist keineswegs absolut untauglich, weil die Prüfung einer allfälligen Kontosperre vom Bankmitarbeiter auch unterlassen werden kann oder es trotz Einhaltung banküblicher Kontrollmechanismen versehent …