Rechtstracker.at
Entscheidung 11 Os 65/19x×

Entscheidung 11 Os 65/19x

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0086779 Rechtssatz 22.11.1989Strafrecht
Die Annahme bandenmäßiger Begehungsweise (nach Finanzrecht und allgemeinem Strafrecht) erfordert weder, dass die Identität aller Bandenmitglieder feststeht, noch dass die einzelnen Straftaten jeweils von allen Bandenmitgliedern gemeinsam begangen werden.
RS0099003 Rechtssatz 22.12.1952Strafrecht
Inhalt eines Hauptverhandlungsprotokolles steht nicht unter Nichtigkeitssanktion.
RS0100271 Rechtssatz 18.02.1980Strafrecht
Rückverweisung geeignetenfalls auch an den Einzelrichter.
RS0113211 Rechtssatz 16.02.2000Strafrecht
Mit der Behauptung, das Hauptverhandlungsprotokoll lasse nicht erkennen, welche Aktenstücke verlesen worden seien, wird nur eine Undeutlichkeit des Protokollinhaltes gerügt. Nur die Nichtaufnahme eines Protokolls, nicht aber dessen Inhalt steht jedoch unter …
RS0114258 Rechtssatz 24.10.2000Strafrecht
§ 28 Abs 4 Z 2 SMG geht § 28 Abs 3 zweiter Fall SMG kraft Spezialität wegen der dort geforderten zusätzlichen Voraussetzung (einer größeren Zahl von in dieser Bande zusammengeschlossenen Menschen - also nach der hRspr mindestens zehn Personen - und einer fe …
RS0117920 Rechtssatz 21.08.2003Strafrecht
Wird das Urteil im Ausspruch über das Unterbleiben der Abschöpfung der Bereicherung aufgehoben und die Sache lediglich insoweit zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht verwiesen, so ist dieses Verfahren in sinngemäßer Anwendung der §§ 443 A …
RS0129964 Rechtssatz 18.02.2015Strafrecht
Dem Verfall unterliegende Vermögens‑ und Ersatzwerte (§ 20 Abs 1 und 2 StGB) sowie der Wertersatz (Abs 3) dürfen nur dem tatsächlichen Empfänger mittels Verfall abgenommen werden. Sind daher Vermögenswerte mehreren Personen zugekommen, so ist bei jedem Empf …