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Entscheidung 11 Os 78/17f×

Entscheidung 11 Os 78/17f

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0124017 Rechtssatz 26.08.2008Strafrecht
Der eindeutige Verweis auf die Begründung der staatsanwaltschaftlichen Anordnung, der der Bewilligungsbeschluss überdies unmittelbar angeschlossen ist, stellt methodisch nichts anderes dar als die - ebenfalls zulässige (13 Os 21/01) - Wiedergabe dieses Text …
RS0125393 Rechtssatz 14.10.2009Strafrecht
Indem der Erneuerungswerber - in Verkennung des Erfordernisses einer (hinreichenden) Sachverhaltsbasis für ein Werturteil - mit eigenständigen und spekulativen Erwägungen zu einer vom Antragsteller bloß geäußerten politischen Kritik und politischen Bewertun …
RS0128393 Rechtssatz 10.12.2012Strafrecht
Prozessförmiges Aufzeigen von Rechtsfehlern als Grund für Erneuerung des Strafverfahrens bedarf methodengerechter (das heißt, nach Maßgabe juristisch geordneter Gedankenführung zumindest vertretbarer, wenngleich nicht notwendigerweise zutreffender) Ableitun …
RS0128394 Rechtssatz 10.12.2012Strafrecht
Nach § 363a StPO anstelle des EGMR (also nicht aufgrund eines seiner Erkenntnisse) angerufen, wendet der Oberste Gerichtshof ‑ neben denjenigen des II. Abschnitts des 16. Hauptstücks der StPO ‑ die für jenen geltenden Zulässigkeitsvoraussetzungen des Art 35 …
RS0131252 Rechtssatz 22.02.2017Strafrecht
Die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Bewilligung einer Durchsuchung durch das Beschwerdegericht hat sich auf den Zeitpunkt der Entscheidung durch das Erstgericht zu beziehen („ex‑ante“ Perspektive). Nachträglich eingetretene oder bekannt gewordene Umstände, d …