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Entscheidung 11 Os 93/14g×

Entscheidung 11 Os 93/14g

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0089726 Rechtssatz 09.01.1979Strafrecht
Die Krida ist ein Sonderdelikt, bei dem Schuldnereigenschaft des Haupttäters und Gläubigermehrheit das Unrecht der Tat betreffen.
RS0094835 Rechtssatz 27.09.1979Strafrecht
Verminderung der Aktiven zugleich mit einer Verminderung der Passiven im selben Ausmaß erfüllt nicht § 156 StGB.
RS0098495 Rechtssatz 17.10.1950Strafrecht
Wenngleich das Gericht nach § 258 StPO in der Beweiswürdigung vollkommen freie Hand hat, so ist es doch verpflichtet, im Urteil bei sonstiger Nichtigkeit zu zeigen, dass es alle vorgekommenen entscheidenden Beweismittel gewürdigt habe, und zu erörtern, wie …
RS0119089 Rechtssatz 27.05.2004Strafrecht
Der Ausspruch des Gerichtshofes über entscheidende Tatsachen ist nur dann im Sinn des § 281 Abs 1 Z 5 dritter Fall StPO mit sich selbst im Widerspruch, wenn entweder zwischen Feststellungen (in den Entscheidungsgründen) und deren zusammenfassender Wiedergab …
RS0124172 Rechtssatz 27.08.2008Strafrecht
Bei umfangreichem Aktenmaterial bedarf es zu prozessförmiger Ausführung einer Verfahrensrüge der genauen Angabe der Fundstelle des kritisierten Vorgangs beziehungsweise von Antragstellung oder Widerspruch.
RS0124801 Rechtssatz 24.06.2009Strafrecht
Die Darstellung einer Diversionsrüge ist - unter Beachtung der Notwendigkeit des kumulativen Vorliegens der Voraussetzungen nach § 198 StPO - auf der Basis der Urteilsfeststellungen methodisch korrekt zu entwickeln (Ratz, WK-StPO § 281 Rz 659 f).
RS0130055 Rechtssatz 15.04.2015Strafrecht
Allein aus dem Umstand, dass ein Sachverständiger bereits im Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft beigezogen wurde, folgt nicht der generelle Ausschluss dieses Sachverständigen für die Bestellung in der Hauptverhandlung. Vielmehr ist auch bei die …
RS0130056 Rechtssatz 02.06.2015Strafrecht
Die Abweisung eines auf die Tätigkeit des Sachverständigen im Ermittlungsverfahren wegen struktureller Befangenheit gestützten Antrags auf dessen Nichtbeiziehung im Hauptverfahren kann (nach der vor BGBl I 2014/71 geltenden Rechtslage) nur dann wegen Versto …