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Entscheidung 11 Os 99/14i×

Entscheidung 11 Os 99/14i

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0090763 Rechtssatz 14.01.1981Strafrecht
Idealkonkurrenz zwischen Freiheitsentziehung (§ 99 StGB) und Nötigung (§ 105 StGB) ist im Hinblick auf die Strafdrohungen grundsätzlich möglich; nur die schwere Nötigung (§ 106 StGB) könnte § 99 Abs 1 StGB, nicht aber auch Abs 2 leg cit verdrängen.
RS0093064 Rechtssatz 22.12.1988Strafrecht
Weder ist § 99 StGB gegenüber § 105 StGB schlechthin subsidiär, noch trifft dies auf das Delikt der Nötigung gegenüber dem der Freiheitsentziehung zu. Allerdings kann in Fällen, in denen der Freiheitsentzug zugleich Mittel zur Begehung eines anderen Delikts …
RS0098671 Rechtssatz 19.05.1981Strafrecht
Auch aus äußeren Umständen der Tat können durchaus Schlüsse auf die subjektive Tatseite gezogen werden.
RS0112939 Rechtssatz 24.11.1999Strafrecht
Das Ergebnis der nach § 61 iVm § 1 StGB durchzuführenden Prüfung ist entweder die Feststellung, dass das alte Recht günstiger oder das neue Recht zumindest gleichgünstig für den Täter ist. Die Günstigkeitsprüfung ist dabei für jede urteilsgegenständliche Ta …
RS0118429 Rechtssatz 17.12.2003Strafrecht
Begnügt sich der Beschwerdeführer zur Begründung seiner Rechts- oder Subsumtionsrüge mit dem Verweis auf eine veröffentlichte Stelle im wissenschaftlichen Schrifttum und beschränkt sich diese ihrerseits auf eine bloße Rechtsbehauptung, statt ihren Standpunk …
RS0118870 Rechtssatz 07.04.2004Strafrecht
Sieht sich der Oberste Gerichtshof unter ausdrücklichem Hinweis auf eine verfehlte Subsumtion mangels eines darüber hinausgehenden konkreten Nachteils für den Angeklagten nicht zu amtswegigem Vorgehen nach § 290 Abs 1 zweiter Satz StPO veranlasst, so besteh …
RS0121142 Rechtssatz 23.08.2006Strafrecht
§ 216 Abs 2 vierter Fall StGB enthält eine Subsumtionseinheit, ähnlich derjenigen des § 84 Abs 3 StGB, für gleichzeitiges Ausnützen mehrerer Prostituierter.
RS0129805 Rechtssatz 25.11.2014Strafrecht
Der Tatbestand des § 104a StGB steht zu § 106 Abs 1 Z 3 StGB weder im Verhältnis der Spezialität noch der materiellen Subsidiarität und wird von diesem auch nicht als typische Begleittat konsumiert, weshalb echte Idealkonkurrenz vorliegt.
RS0129806 Rechtssatz 25.11.2014Strafrecht
§ 104a StGB ist als Vorbereitungsdelikt (auch) zur gleichzeitig in Kraft getretenen Qualifikation des § 106 Abs 1 Z 3 StGB konzipiert und soll gezielt Verhaltensweisen im Vorfeld der eigentlichen Ausbeutung pönalisieren, und zwar unabhängig davon, ob es spä …
RS0129807 Rechtssatz 25.11.2014Strafrecht
Zwischen § 104a Abs 1, Abs 4 erster Fall StGB und § 216 Abs 2, Abs 3 StGB besteht echte Konkurrenz.